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pass- bzw. ausweispflicht
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Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

schön, dass mein Thema wieder aufgegriffen wurde.

Es ist richtig, dass man auch als EU-Bürger:

- einen Pass bzw. Ausweis besitzen muss und auch, dass man den ausweisrechtlichen Pflichten nachkommen muss.

In meinem Fall werden die Daten nicht benötigt, um eine Freizügigkeitsbescheinigung auszustellen oder zu verlängern. Denn ich benötige keine Freizügigkeitsbescheinigung (aufgrund der unbefristeten Aufenthalserlaubnis aus dem Jahre 1988 - diese ist nach wie vor gültig und nicht einer bestimmten Ausweisnummer zugeordnet). Deshalb beschäftigt mich nach wie vor die Frage: Warum benötigt die Ausländerbehörde die Kopie bzw. überhaupt meine Ausweisdaten?

Ich habe mittlerweile auch ein Urteil des VG Köln bezüglich der Speicherung von EU-Bürgern im Ausländerzentralregister gefunden (U. v. 19.12.2002 20 K 10510/00 InfAuslR 2003,266).
Die generelle Speicherung der Daten von Unionsbürgern, die das Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist nach Ansicht des VG Köln rechtswidrig. Die Speicherung verstößt gegen das im EG-Vertrag enthaltene Diskriminierungsverbot, da gegenüber Bundesbürgern keine vergleichbare Speicherung vorgenommen wird.
Etwas anderes gilt, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass von dem EU-Bürger eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des Gemeinschaftsrechts ausgeht.

Bei einer persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde habe ich auch auf das Urteil verwiesen und habe es nicht gestattet, dass mein Ausweis kopiert wird, es sei denn, mir wird ein Grund für diese Maßnahme genannt.

Nach wie vor ist mir die Ausländerbehörde hier eine Antwort schuldig. Das Argument, dass man mir ja jetzt eine Freizügigkeitsbecheinigung ausstellen könne, habe ich dankend abgelehnt. Ich brauche keine und möchte auch keine haben. Ich habe meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die ist nach wie vor gültig.

Die Ausländerbehörde wollte dann in der nächsten Sitzungen über meinen Fall beraten, da ich nach wie vor eine Kopie verweigere. Aber solange ich immer schön brav in Besitz eines gültigen Ausweises bin, kann mir ja eigentlich nichts passieren. Oder?
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht nochmal zum Nachlesen:
Code:
§ 8 Ausweispflicht
(1) Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet,

bei der Einreise in das oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz

a) mit sich zu führen und

b) einem zuständigen Beamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen,

für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet den erforderlichen Pass oder Passersatz zu besitzen,

den Pass oder Passersatz sowie die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufenthalts und die Daueraufenthaltskarte den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.




Zitat:
Ich habe mittlerweile auch ein Urteil des VG Köln bezüglich der Speicherung von EU-Bürgern im Ausländerzentralregister gefunden


Die Erfüllung der Pflicht zur Vorlage des Passes begründet sich nicht im Erfordernis der Speicherung von Daten im Ausländerzentralregister.
Die Pflicht zur Vorlage des Passes begründet sich allein aus den zuvor benannten gesetzlichen Vorschriften, ohne dass die ABH dazu eingehende Begründungen mitteilen muß.


Zitat:
Die Ausländerbehörde wollte dann in der nächsten Sitzungen über meinen Fall beraten, da ich nach wie vor eine Kopie verweigere.

Worüber mag die ABH beraten wollen; vielleicht über die Höhe des Bußgeldes?

Zitat:
Aber solange ich immer schön brav in Besitz eines gültigen Ausweises bin, kann mir ja eigentlich nichts passieren. Oder?

Oder! (siehe zuvor genannte gesetzliche Vorschriften)

Wie bereits erwähnt: Mag der fiktive EU-Bürger sich überlegen, ob Machtspielchen mit der ABH sich wirklich für ihn lohnen!
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Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Danke "zur Wieden". Der Paragraph 8 ist mir geläufig und wird und wurde von mir erfüllt! Es gibt also kein ODER!

Es geht mir wahrlich nicht um Machtspielchen. Ich erfülle meine ausweisrechtichen Pflichten und habe sie auch immer erfüllt!

Aber lohnen soll sich die Sache für mich schon. Nämlich mit dem Ergebnis, dass ich eine offizielle Begründung bekomme, ob wirklich eine Kopie notwendig ist.

Das einzige, das ich möchte ist:

Von der Ausländerbehörde wissen, weshalb diese eine Kopie meines Ausweises haben möchten!

Auch die Ausländerbehörde kann nicht machen was sie will. So steht es auch in § 8:

Ich bin verpflichtet, meinen Pass oder anerkannten Passersatz den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.

Ich bin nunmal kein Mensch, der einfach nur mit dem Kopf nickt und Anordnungen irgendeiner Behörde (egal welcher) ausführt, ohne darüber nachzudenken.

Schönen Tag noch, FEED
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

@Feed

Sorry, versehentlich ging ich davon aus, dass hier jemand lediglich Rat und Auskunft sucht.
Da Sie ja bereits vollumfänglich Bescheid wissen, können Sie den nun folgenden Ereignissen gelassen entgegensehen.

MfG
zW
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