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Verfasst am: 18.12.08, 16:20 Titel: Renovierung bei Auszug WG
A,B und C wohnen in einer Wohnung als WG. In dem Mietvertrag von 1996 steht:
1. Bestandteil des Mietvertrags is ein Übergabeprotokoll das den Zustand der Wohnung beschreibt
2. Die Miter verpflichten sich bei der Kündigung der Wohnung renoviert an den Vermieter wieder zu übergeben
Seit 1996 wurde dieser Vertrag nicht geändert. Ein Übergabeprotkoll gibt es auch nicht, zumindest wurde uns nie eins gegeben, und es liegt als Teil des Mietvertrags auch keins vor. Renoviert wurde seit Jahren nicht mehr, und es wurde auch nie von der Hausverwaltung aus gefragt, und es ist nie jemand vorbei gekommen. Außerdem meinte die Vermieterin das spätestens alle 5 Jahre renoviert werden müsse, es wurde aber nie darauf geachtet das dies geschiet, und deswegen sind jetzt 12 Jahre ohne renovierungsmaßnahmen vergangen.
A, B und C ziehen aus, aber nicht zu Kündigungsfrist sondern haben alle Nachmieter gesucht, was von dem Hausbesitzer genehmigt wurde.
Kann die Hausverwatlung A, B und C jetzt rechtlich zwingen die renovierung von den letzten 12 Jahren vor zu nehmen?
Zuletzt bearbeitet von abiegen am 18.12.08, 16:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Zwingen geht eh nie. Einzig die Hausverwaltung könnte die Kosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung ist aber das die Mieter sich weigern zu renovieren und eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag vorliegt. Es wäre also zu prüfen ob eine wirksame Vereinbarung vorliegt.
.....na ja, wie oben geschrieben steht im Vertrag das wenn die Mieter das Verhältnis beenden, renoviert werden muss. Außerdem muss alle 5 Jahre renoviert werden, sagte die Vermieterin.
Da dies aber nicht geschehen ist, ist die Frage jetzt ob es rechtswiedrig ist, zumal wir uns alle Nachmieter gesucht haben.
Natürlich wollen wir uns weigern die Kosten für die Renovierung zu zahlen, sonst gäbe es kein problem. Die Renovierungsarbeiten von 12 Jahren zu bezahlen sehe ich nicht ein
Eine verbindliche Antwort auf die Frage kann nur das zuständige Gericht geben. Ich denke nach neuerer Rechtssprechung muss nichts gemacht werden. Allerdings könnte der VM eine Renovierung als Bedingung für die Nachmieter annahme stellen, sprich die Nachmieter bekommen den Vertrag nur wenn die Wohnung renoviert wird. Das wäre zulässig. Wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist, muss er ja keine Nachmieter suchen. Allerdings muss er dann die drei Monate Kündigungsfrist einhalten und entsprechend die Miete bezahlen.
Nimmt der Vermieter den Ersatzmieter an - und wird nichts anderes vereinbart -, so tritt dieser anstelle des Vormieters in den Vertrag. Der Vertrag läuft weiter wie bisher. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Wenn die Vermieterin nur sagt, dass alle 5 Jahre renoviert werden muss und dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird dann muss man sich auch nicht daran halten. Meines Wissens müssen solche Zwischenrenovierungen im Mietvertrag vereinbart werden. Bei Auszug muss der Mieter nach neuer Rechtsprechung nicht mehr renovieren.
Steht was im Mietvertrag und diese Renovierungen wurden ja offensichtlich nicht durchgeführt wird es vermutlich darauf hinauslaufen das renoviert werden muss. Denn der Vermieter könnte sich darauf berufen, dass ja die Wohnung vor 2 Jahren das letzte Mal hätte renoviert werden müssen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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