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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.12.08, 22:13 Titel:
Wobei anzumerken ist, daß die Kosten einer Lastschriftrückgabe, die einem entstehen, zuzüglich einer angemessenen Pauschale ebenso erstattungsfähig sind wie Pauschalen für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgt sind. Problematisch wäre in diesem konkreten Fall danach vor allem die Höhe der geltend gemachten Forderungen.
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