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Verfasst am: 19.12.08, 11:34 Titel: Schadenersatz nach Unfall mit Firmenfahrzeug???
Hallo,
Klaus ist Selbständig und arbeitet im Auftrag der Firma Werbung im Ort Musterstadt.
Klaus bekommt für eine Fahrt vom Firmensitz der Firma Werbung zum Einsatzort ein Firmenfahrtzeug der Firma Werbung. Bei dieser Fahrt hat Klaus einen Auffahrunfall auf ein anderes Privates Fahrzeugs eines Firmenmitarbeiters dem er nachfahren sollte. Das Firmenfahrzeug sollte eigentlich nach dem Einsatz verkauft werden.
Die Firma Werbung legt Klaus nun ein Gutachten über einen Schaden von 4000.- Euro vor. Der Fahrzeugwiederbeschaffungswert liegt bei 9000.- Euro und das Fahrzeug wurde nun laut der Firma Werbung für 5000.- Euro als Unfallwagen verkauft.
Nun möchte die Firma Werbung das Klaus den Differenzbetrag von 4000.- Euro, der ja auch der Schaden ist den Klaus laut Aussage der Firma Werbung verursacht hat, bezahlt. Das Fahrzeug war laut der Firma Werbung nur über die Haftpflicht und Teilkasko Versichert. Es besteht sonst keinerlei Versicherung für das Fahrzeug.
Es wurde keinerlei Vertrag über eine Selbstbeteiligung bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug vorher zwischen Klaus und der Firma Werbung abgeschlossen.
Klaus selbst hat keine Versicherung für so einen Fall. Frage:
Muss Klaus die 4000.-Euro zahlen?
Muss Klaus vieleicht nur ein Anteil an dem Schaden bezahlen?
Muss Klaus in diesem Fall nichts zahlen da eventuell eine Teilschuld des anderen Fahrers vorliegen könnte und diese noch nicht geklärt ist?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 19.12.08, 11:36 Titel:
Gibt es denn auch keinen Vertrag über die Nutzung von Firmenfahrzeugen? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nein, es gibt auch keinen Vertrag über die Nutzung von Firmenfahrzeugen.
Es wurde für eine Aufgabe vor Ort von Klaus ein Angebot erstellt. Die Firma Werbung zahlte dann lauf Angebot die Reisekosten (Zugfahrt) und die Arbeitskosten vor Ort. Klaus hat bei der Firma nichts unterschrieben. Die Firma hat nur das Angebot von Klaus unterschrieben damit er den Auftrag durchführen kann. Die Nutzung des Firmenfahrzeugs für die Fahrt zum Einsatzort wurde im erst am Einsatztag bei der Firma vor Ort mitgeteilt. Vorher wurde es nur telefonisch Angesrochen, das wenn etwas für die Arbeit am Einsatzort fehlen sollte, dann der Firmen-PKW genutzt werden könnte.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 19.12.08, 15:53 Titel:
Puh....dann sieht es nach meinem Gefühl schlecht für Klaus aus. Schließlich hat er das Eigentum eines Dritten, nämlich der Firma, beschädigt. Fraglich ist hier dann nur, ob dies schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) geschehen ist. Sofern keine Schuld vorliegt, muss er meiner Meinung nach auch nicht zahlen.
Andere Meinungen? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 22.12.08, 12:01 Titel:
Also m.M.n. muß Klaus nur den Geldbeutel zücken, wenn er
a) Schuldhaft und grob fahrlässig gehandelt hat.
b) unerlaubt den Firmenwagen benutzt hätte.
c) er auf die SB hingewiesen worden wäre. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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