Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Baubehinderungsanzeige
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Baubehinderungsanzeige

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jonas2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 12:38    Titel: Baubehinderungsanzeige Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Bauherr B erhält von seinem Generalunternehmer G eine Anzeige wegen Behinderung gemäß VOB/B § 6 Nr. 1. Die Anzeige enthält den Hinweis, dass G derzeit in der ordnungsgemäßen Ausführung der übertragenen Leistungen behindert wird. Es folgt eine Begründung und der Hinweis, dass eingetretene Verzögerungen nicht zu Lasten von G gehen, sondern dass die Behinderungen durch B zu vertreten sind und dass die vereinbarten Ausführungsfristen (Fertigstellung bis 12. 1. 2009) um diesen Zeitraum zu verlängern sind. Abschließend weist G daraufhin, dass G an die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe, die ab 13. 1. 2009 fällig wird, nicht mehr gebunden ist.

B ist der Meinung, dass B die Behinderungen nicht zu vertreten hat, sondern G. B hat hierzu den Bauablauf festgehalten und dokumentiert.

B hat vor, auf die Anzeige nicht zu reagieren (nicht schriftlich zu widersprechen), um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Verfallen damit B's Ansprüche auf Termineinhaltung (12. 1. 2009) und Zahlung einer Vertragsstrafe durch G (ab 13. 1. 2009) ?

Vielen Dank im voraus, Gruß Jonas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Behinderungsanzeige von G berechtigt ist, dann verschiebt sich der vereinbarte Termin und die Zahlung der Vertragsstrafe verschiebt sich um den Zeitraum der Behinderung.

Sollte die Behinderungsanzeige nicht stichhaltig begründet sein, dann hat sie keinen Einfluß auf den vereinbarten Termin.

Ein verkriechen ins Schneckenhäuschen verhindert zwar im Moment Reibereien, löst aber nicht das Problem. Es wird letztlich nur nach hinten verschoben und könnte sich dann eventuell noch vergrößern.
Wenn also B belegen kann, dass er 100% nicht für die Behinderung verantwortlich ist, dann sollte er diesen Standpunkt auch jetzt darlegen um nicht Situationen herauf zu beschwören die letztlich auch zum Nachteil von B sein können.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.