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Hausrechtsfähiges Alter

 
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 10:33    Titel: Hausrechtsfähiges Alter Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Falls ich hier Falsch bin, bittte verschieben.


Mich würde folgendes Interessieren:

Ab welchem Alter beginnt die Hausrechtsfähigkeit?

Danke im voraus.
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Servus,

meinst du mit deiner Frage, ab wann man das Hausrecht ausüben kann ? Das sollte möglich sein, wenn man Hausrechtsträger ist und seinen Willen äußern kann.

Der 6 jährige kann also an der Haustür seines Elternhauses sagen: " du kommst hier net rein" und der, der draußen steht, muss sich dem beugen.
Natürlich steht der 6 jährige in der Familienhierarchie unter dem Wunsch seiner Eltern (aber das war ja nicht die Frage).

Das Hausrecht ist also weniger vom Alter als von der Willensbildung abhängig.



Oder liege ich da falsch ?
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wer guhgelt, wird nur einen Eintrag finden - nämlich diesen hier. Cool Ich frage mich daher, ob es den Begriff der Hausrechtsfähigkeit überhaupt gibt.

Vermutlich gibt es ihn, wird aber nicht so genannt.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das Hausrecht kann grundsätzlich von jeder rechtsfähigen Person ausgeübt werden. Wenn man dann noch in §1 BGB schaut, erkennt man, daß theoretisch schon der Säugling ein Hausverbot aussprechen kann, wenn er von den Eltern dazu bevollmächtigt ist (wovon mangels gegenteiliger Anzeichen beim Empfänger eines solchen Verbotes auszugehen ist, d.h. er könnte sich nicht darauf berufen, er hätte gedacht, ein Kind wäre dazu nicht bevollmächtigt).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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