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Gründung einer Mini GmbH schon möglich?

 
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rene1611
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 11:58    Titel: Gründung einer Mini GmbH schon möglich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wurde die Mini GmbH bereits in Deutschland eingeführt? Wenn ja, wie läuft die Gründung ab bzw. wo müsste diese angemeldet werden?

Vielen Dank.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie die Unternehmer GmbH meinen, ja, die kann bereits gegründet werden. Dazu bedarf es der Protokollierung des im Anhang zum GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls vor einem Notar sowie der Anmeldung durch den Geschäftsführer. Das ganze geht dann zum Handelsregister.

Gruß
Dea
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie die Unternehmer GmbH meinen, ja, die kann bereits gegründet werden. Dazu bedarf es der Protokollierung des im Anhang zum GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls vor einem Notar sowie der Anmeldung durch den Geschäftsführer. Das ganze geht dann zum Handelsregister.

Gruß
Dea


Die "Mini-GmbbH" benötigt statt "GmbH" den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" und kann mit einem Stammkapital ab 1,00 Euro gegründet werden.

Die Protokollierung des im Anhang zu GmbHG aufgeführten Gründungsprotokolls ist nicht zwingend, vielmehr ist es ein Muster, bei dessen Verwendung die Gründung vereinfacht und kostengünstiger wird.

Die Gesellschafter gehen zum Notar und halten dort ihre erste Gesellschafterversammlung ab, auf welcher sie die GmbH bzw. Unternehmergesellschaft gründen und den Geschäftsführer bestellen.

Der Notar meldet die Gesellschaft beim Handelsregister an, wenn der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals (auf ein Bankkonto) erbracht ist.

Die "Mini-GmbH" kann zwar mit 1,00 Euro gegründet werden, aber dabei ergibt sich folgendes Problem. Die Gründungskosten dürfen von der Gesellschaft maximal in Höhe des Stammkapitals und maximal in Höhe von 300,00 Euro übernommen werden. Den übersteigenden Betrag tragen die Gesellschafter selbst. Besser ist also, ein Stammkapital in Höhe von mindestens 300,00 Euro zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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