Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietvertrag vorzetig Kündigen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietvertrag vorzetig Kündigen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 14:46    Titel: Mietvertrag vorzetig Kündigen Antworten mit Zitat

Hallo

Herr Y hat eine frage

Er und seine freundinn und die 2 Kinder sind in einer 3 Zimmer Wohnung gezogen.
Nun habe haben die erfahren das die Freundinn in der 6 woche schwanger ist, hinzukommt noch das die beiden sich in einen anderen Bundesland bewerben wollen wegen der Arbeit weil dort auch Familie ist und hir keiner für die da ist.
Nun ist die frage gibt es eine klause wo man die 3 monatigen kündigungsfrist nicht beacht5en muss , gibt es vieleicht eine ausnahme.
Danke im vorraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die drei Monate muß man schon einhalten. Ausserdem bis zum 9. Monat dauerts ja noch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

im Mietvertrag steht ....

Für die Kündigung aus wichtigem Grund gelten für Mieter und Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen....

Also kann man da wirklich nix machen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, als "wichtiger Grund" sind im Gesetz andere Dinge - massive Vertragsverletzungen - definiert. Für die Schwangerschaft kann ja der Vermieter (hoffentlich) nichts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

und was ist...

wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm.....
Das ist natürlich ein Argument. Jetzt müßte Y nur noch nachweisen, daß die Schnellstraße erst nach Abschluß des Mietvertrages - thumpppp - tadaaa - vom Himmel gefallen ist. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

das war so nicht gemeint
nur mittlerweile merkt man das wirklich das es hir etwas grausam ist un laut hinzu in der nacht und ich will mal nicht von den lärm der brauerei reeden die gegen über ist
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
und was ist...

wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm.....



Hallo,

die Straße war doch vor dem Einzug schon da, oder?
Es kann doch nicht Sache des VM sein, hier einen Fehler des Mieters auszubügeln.



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
und was ist...

wenn die schnellstraße für die kinder unzumutbar ist so wie der lärm.....



Hallo,

die Straße war doch vor dem Einzug schon da, oder?
Es kann doch nicht Sache des VM sein, hier einen Fehler des Mieters auszubügeln.



MfG


Das hat keiner geschrieben es geht nur da drum das es schon etwas sehr sehr laut ist und nicht wie der vermieter es beschrieben hat .... am tag der besichtigun war ein somntag also ruhe hir nur mittkerweile merkt man es doch sehr..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist die Sache des Mieters, die Lage, Ausstattung und sonstige Gegebenheiten der Wohnung zu prüfen, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Der Vermieter hat bestimmt nicht behauptet, dass es dort weder eine Straße, noch eine Brauerei geben würde.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

also keine chance voher auszutretten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:34    Titel: Re: Mietvertrag vorzetig Kündigen Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
....Nun ist die frage gibt es eine klause wo man die 3 monatigen kündigungsfrist nicht beacht5en muss , gibt es vieleicht eine ausnahme.

Das Mietrecht gilt für alle Bundesbürger - außer für dr.hardstyle. Außerdem setzt eine Schwangerschaft sämtliche Gesetze außer Kraft.
Ein Mieter kann außerordentlich, d.h. fristlos kündigen, wenn ihm die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall liegt z.B. vor, wenn der Vermieter ein Verhältnis mit Frau dr.hardstyle hätte oder der Vermieter gegenüber dem Mieter handgreiflich wird.
Unabhängig von der Gesetzeslage kann ein Mieter auch durchaus ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter führen - mit dem Ziel, eine verkürzte Kündigungsfrist zu vereinbaren. Einem Vermieter dürfte es so ziemlich egal sein, ob er ab 1. April neu vermietet, oder schon ab 1. Februar. Für ihn ist es wichtig, daß die Wohnung nicht leersteht. Also bietet der Mieter Kooperation bei der Nachmietersuche an - und wenn dies nahtlos gelingt, wird jeder Vermieter mit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einverstanden sein.
Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnell antwort

die hinweise werde berücksichtigt und angewandt

frohes fest und ein guten rutsch ins neue jahr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.