Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beiratsmitglieder
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beiratsmitglieder

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 08:26    Titel: Beiratsmitglieder Antworten mit Zitat

Unsere seit 2007 vorhandene neue Verwaltung behauptet, daß nur es nur 3 Beiratsmitglieder geben darf, vorher hatten wir 5.
Auf diese 3 Beiratsmitglieder werden Aufgaben abgewälzt, die eigentlich die Verwaltung machen müßte nun haben die Beiratsmitglieder für ihre Arbeit Geld verlangt und bekommen und zwar Beiräte je 200 € pro Jahr für Telefonate pauschal, der 63jährige Vorsitzende hat verlangt und auch bekommen: ihm die Hausmeistertätigkeiten zu übertragen, und zwar für 400 € monatlich ab Januar. Unser Hausmeister hat hier seit 30 Jahren gearbeitet, er wurde zum 31.12.08 geklündigt. Der Vorsitzende hat sich vor der letzten Versammlung Blanko- Vollmachten von Eigentümern geben lassen, die nicht wußten, was sie da tun und die deutsche Sprache nur gebrochen beherrschen. Verwaltung und Beirat mauscheln und nutzen die Eigentümer aus. Nächste Möglichkeit dies zu ändern ist erst in einem Jahr möglich, nach der nächsten Versammlung oder?
Der Beschluss ist von September 2008, die Zahlungen (600 €) an den Beirat wurde für 2007 protokolliert, ist sowas überhaupt möglich?
Mir ist bekannt geworden, daß ein Beiratsmitglied früher mit der Polizei zu tun hatte, kann man in diesem Fall ein Führungszeugnis verlangen?

Morgengruß von biggi33 und danke für evtl. Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 09:00    Titel: Re: Beiratsmitglieder Antworten mit Zitat

Zwar soll der Beirat aus 3 Personen bestehen, aber dies kann durchaus geändert werden.
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Nächste Möglichkeit dies zu ändern ist erst in einem Jahr möglich, nach der nächsten Versammlung oder?

Eine außerordentliche Versammlung ist möglich, dazu benötigt man mehr 25% der Eigentümer die das begehren.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Beschluss ist von September 2008, die Zahlungen (600 €) an den Beirat wurde für 2007 protokolliert, ist sowas überhaupt möglich?

Die Versammlung kann so etwas beschließen.

Zitat:
Mir ist bekannt geworden, daß ein Beiratsmitglied früher mit der Polizei zu tun hatte, kann man in diesem Fall ein Führungszeugnis verlangen?

Meines Wissen nicht.

Zitat:
Unsere seit 2007 vorhandene neue Verwaltung behauptet, daß nur es nur 3 Beiratsmitglieder geben darf, vorher hatten wir 5.

Die Anzahl der Beiräte ( 5;7;9......) bestimmen die Eigentümer selbst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Die Anzahl der Beiräte ( 5;7;9......) bestimmen die Eigentümer selbst.
Das kann man so nicht sagen. Die Anzahl der Mitglieder im Verwaltungsbeirat bestimmt zunächst das Wohnungseigentumsgesetz in § 29 Abs. 1. Demnach besteht der Verwaltungsbeirat aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern. Eine andere Anzahl muss zwischen den Eigentümern vereinbart werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hier auch meine Frage:
Wo liegt der Unterschied?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Hier auch meine Frage:
Wo liegt der Unterschied?


Ein Beschluss wird mit Mehrheit gefasst und bindet auch die Eigentümer, die nicht an einer Versammlung teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.

Eine Vereinbarung ist ein Vertrag sämtlicher Eigentümer. Fehlt auch nur die Zustimmung eines einzigen Eigentümers, gibt es keine Vereinbarung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe,
Ein Beschluß kann ich mit 50% + beschließen.
Eine Vereinbarung braucht 100%, sprich alle.

Jetzt beschließen wir in eine ETV mit 65% das es 9 Beiräte geben soll.
Das müßte doch dann OK sein? oder?
Warum sollte ich den dann eine Vereinbarung treffen? was, je größer die Gemeinschaft ist desto schwerer oder gar unmöglich?
Wenn jemand eine Wohnung verkauft, dann braucht der Käufer sich doch nur an die Gemeinschaftsordnung zu halten und eine Vereinbarung wäre für den Käufer gar nicht zu beachten?!
Oder liege ich hier falsch? Man müßte die Gemeinschaftsordnung beim Notar erst ändern damit es auch die neuen Käufer betrifft.

MfG
Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstehe,
Ein Beschluß kann ich mit 50% + beschließen.
Eine Vereinbarung braucht 100%, sprich alle.
Ein einfacher Mehrheitsbeschluss, also die Mehrheit, die für die Wahl eines Verwaltungsbeirats benötigt wird, kommt immer dann zustande, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegt und nicht "50 % +". Nur weil alle Eigentümr einem Beschluss zustimmen, ist es noch keine Vereinbarung, sondern bleibt ein Beschluss.

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Jetzt beschließen wir in eine ETV mit 65% das es 9 Beiräte geben soll.
Das müßte doch dann OK sein? oder?
Dies verstößt gegen die gesetzliche Regelung (3 Mitglieder) und ist somit anfechtbar. Wird nicht angefochten, dürfte der Beschluss bestandskräftig werden.

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Warum sollte ich den dann eine Vereinbarung treffen? was, je größer die Gemeinschaft ist desto schwerer oder gar unmöglich?
Wenn eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, etwa das der Verwaltungsbeirat aus mehr als drei Mitglieder bestehen soll, existiert, hat diese Vorrang vor der gesetzlichen Regelung, eine Anfechtung hätte keine Chance.

Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand eine Wohnung verkauft, dann braucht der Käufer sich doch nur an die Gemeinschaftsordnung zu halten und eine Vereinbarung wäre für den Käufer gar nicht zu beachten?!
Oder liege ich hier falsch? Man müßte die Gemeinschaftsordnung beim Notar erst ändern damit es auch die neuen Käufer betrifft.
Vereinbarung entfalten nur dann Wirkung gegen Sondernachfolger, wenn diese grundbuchlich eingetragen sind. Wird eine Vereinbarung nicht in das Grundbuch eingetragen, gilt sie solange, bis kein neuer Eigentümer in die Gemeinschaft eintritt. Tritt ein neuer Eigentümer in die Gemeinschaft ein, erlischt die Vereinbarung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,
Waren sehr Interessante Antworten. Winken

MfG
Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.