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Einspruch gegen einen Beschluß!
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt wieder neues!!!

Es soll doch saniert werden!
Auf Teufel komm raus, egal was dabei raus kommt.

Der Gutachter der in seinem Gutachten festhielt, das er über die Außenfasade keine Auskunft geben kann weil kein Steiger bzw. Gerüst da war um Stücke heraus zu schneiden und um den angeblichen Schaden zu begründen, sagt 3 Monate später aus, ohne das gewisse Stücke herraus geschnitten wurden das er auf jeden Fall eine Sanierung durch führen würde damit keine weiteren Schäden entstehen???!!!!!

Ich verstehe das nicht!

Mir kocht es fast über, das da so ein hoch studierter Verdreher von Tatsachen mit aller Gewalt die Gemeinschaft in den Ruin treiben will und 95 % merken es nicht?!

Ich werde weiter berichten!! GARANTIERT!



Gruß
Dino71065
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Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Der nicht aufgelistete Top wurde neu behandelt und der Beschluß vom Mai 2008 wurde Mehrstimmig aufgehoben. Sie haben verstanden das man nicht alles übers Knie brechen kann.
Es werden erst nur die Balkone saniert 170.000,-€ aus der Rücklage.
Die Wasserrohrsanierung geht normal weiter gesamt 120.000,-€ !!!
Für alle zu meistern!
Ein Gutachter schaut einmal hinter die Fassade und wenn es irgend etwas gibt, was eventuel noch gemacht werden muß, wird eine neue Entscheidung durch die ETV fallen.
So muß jeder eine einmalige Zahlung von ca. 1000,-€ verkraften und wie der Teufel es will waren sich das erste mal alle einig, trotz der 24 Stimmen des Vorverwalters, und das bei 67 EGT insgesamt von 96!!


Dieser Beitrag steht auch etwas ausführlicher unter " Erzwungener Top wird in der ETV nicht aufgelistet! "

MfG
Dino71065
Winken
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