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Wohnzustand nicht akzeptabel durch andere Mieter

 
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Kamikaze2001
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 19:53    Titel: Wohnzustand nicht akzeptabel durch andere Mieter Antworten mit Zitat

Man stelle sich folgendes vor:

Ein kleines Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. 1. Stock bewohnt der Mieter mit Familie, im EG recht frich eingezogen ein junges Paar und im UG ebenfalls ein Paar.
Das Paar im UG wohnt abgesehen vom Vermieter am längsten im Haus, das Paar im EG kam vor einigen Monaten hinzu.
Nun könnte es sein das das Paar im EG den Hausfrieden stört. Fast jede Nacht laute Musik die natürlich nach unten mehr durchdringt als nach oben, häufige Partys bei denen es teils auch sehr laut zugeht. Die Türen werden zugeworfen, das Licht im Treppenhaus was leider nicht selbst ausgeht wird ständig angelassen, ....
Unter der Treppe ist ein kleiner Stellplatz der von den Mietern im UG benutzt wird, eigentlich aber allen zur Nutzung erlaubt ist. Nun stellen die Mieter der EG Müll (!) wie alte Zeitungen und anderes AUF die Sachen der Mieter des UG, ebenso durchwühlen die deren Kartons und stellen diese um.
Hinzu kämen noch einige andere Probleme mit den EG Mietern die aber grade nicht mehr aktuell sind...
Sowohl die EG Mieter als auch der Vermieter wurden bereits darauf angesprochen. Mieter EG streiten alles ab, Vermieter sagt er würde ebenfalls dies ansprechen, hat sich selbst auch schon mal über die zu laute Musik, teils die ganze Nacht durch, auch unter der Woche, beschwert...
Was kann Mieter UG weiter unternehmen wenn sich nichts ändert und der Vermieter auch nichts erreicht?Es mag ja auch Vermieter geben die so "human" sind und ungern jemanden kündigen wollen, besonders da manche Wohnungen aufgrund gehobener Ausstattungen doch recht schwer zu vermieten sind.
Wie sähen da nun die Schritte aus? Mietkürzungen oder könnte der Mieter UG theoretisch sogar auf eine Kündigungsfrist verzichten und die Wohnung kündigen?
Es mag ja immerhin auch Menschen geben die Arbeiten müssen und fit sein sollten, dies fällt aber bei der ständigen Lärmbelästigung sehr schwer. Ebenso das man in einem so kleinen Haus seine Sachen nicht unbewacht oder nur verschlossen verstauen kann sollte doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein oder?
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jelly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter kann dem lärmenden Paar nicht so einfach kündigen - das hat nichts mit "ungern" zu tun.

Das Paar im UG hat ja schon ergebnislos mit dem EG-Paar geredet. Nun würde der nächste logische Schritt der Versuch einer Mietminderung durch das EG-Paar sein. Dafür braucht es aber entweder einen verständnisvollen Vermieter, der das einfach so akzeptiert, oder handfeste Beweise - Polizeiprotokolle, die wegen der Ruhestörung gerufen wurde, Lärm-tagebücher und -messungen ....

Fristlos kündigen geht in so einem Fall nur mit Einverständnis des Vermieters - fristgerecht kann man immer raus.
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