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Verfasst am: 20.12.08, 20:40 Titel: Ablösen der Grundschuld
Hallo,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Forum.
Folgender Fall :
Wenn A und B gemeinsam ein Haus haben , und nur A die Verbindlichkeiten bedient, hat A die Möglichkeit, die Grundschulden abzulösen?
Hintergrund wäre, dass die Zinsbindung ausläuft und B sich weigert, eine günstigere Finanzierungsart zu wählen.
Wenn A alleiniger Darlehensnehmer ist, kann er selbstverständlich das Darlehen ohne zustimmung vo B ablösen. Andernfalls ist die zustimmung von B notwendig. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 21.12.08, 12:02 Titel:
Auch wenn A und B Gesamtschuldner des Darlehens sind, d.h. der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens sowohl von A und als auch von B fordern kann, ist A berechtigt, das Darlehen ohne Zustimmung des B abzulösen.
Zur Löschung der zur Sicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragenen Grundschuld ist aber die Zustimmung des B erforderlich.
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