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Ablösen der Grundschuld

 
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Kikidu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 20:40    Titel: Ablösen der Grundschuld Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Forum.

Folgender Fall :
Wenn A und B gemeinsam ein Haus haben , und nur A die Verbindlichkeiten bedient, hat A die Möglichkeit, die Grundschulden abzulösen?
Hintergrund wäre, dass die Zinsbindung ausläuft und B sich weigert, eine günstigere Finanzierungsart zu wählen.

Danke
Kikidu
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A alleiniger Darlehensnehmer ist, kann er selbstverständlich das Darlehen ohne zustimmung vo B ablösen. Andernfalls ist die zustimmung von B notwendig.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn A und B Gesamtschuldner des Darlehens sind, d.h. der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens sowohl von A und als auch von B fordern kann, ist A berechtigt, das Darlehen ohne Zustimmung des B abzulösen.

Zur Löschung der zur Sicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragenen Grundschuld ist aber die Zustimmung des B erforderlich.
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