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Falscher Überweisungsbetrag
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
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BeitragVerfasst am: 22.12.08, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Man merkt das es auf Weihnachten zugeht. Alle haben den Weihnachtsgedanken verinnerlicht und wollen auf die letzten Tage dieses Jahres noch jemanden auf den Pfad der Tugend zurückführen..... Winken Lachen

Schließt einfach das Thema und euch allen eine Frohe Weihnachten.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:10    Titel: Re: Falscher Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine Verlegen.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:27    Titel: Re: Falscher Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine Verlegen.


Das meinen sie jetzt aber nicht ernst.....oder?

Hier mal eine kleine Bettlektüre: § 812 BGB
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 17:24    Titel: Re: Falscher Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine Verlegen.


Das meinen sie jetzt aber nicht ernst.....oder?

Hier mal eine kleine Bettlektüre: § 812 BGB
Außerdem kann etwas m.W. nicht gemäß einer BGB-Vorschrift strafbar sein. Es muss im StGB oder in einem "Nebenstrafgesetz" stehen.
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