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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 22.12.08, 08:28 Titel:
Man merkt das es auf Weihnachten zugeht. Alle haben den Weihnachtsgedanken verinnerlicht und wollen auf die letzten Tage dieses Jahres noch jemanden auf den Pfad der Tugend zurückführen.....
Schließt einfach das Thema und euch allen eine Frohe Weihnachten. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine .
Das meinen sie jetzt aber nicht ernst.....oder?
Hier mal eine kleine Bettlektüre: § 812 BGB _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
Nach welcher Vorschrift ist es strafbar, das per Überweisung zu viel bekommene Geld zu behalten? Ich finde keine .
Außerdem kann etwas m.W. nicht gemäß einer BGB-Vorschrift strafbar sein. Es muss im StGB oder in einem "Nebenstrafgesetz" stehen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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