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Speicherung persönlicher Daten

 
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Squezzy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 21:22    Titel: Speicherung persönlicher Daten Antworten mit Zitat

Hallöchen!

Kann man bei Kündigung des einzigen bei einer Bank geführten Kontos auch verlangen, dass diese die persönlichen Daten des Kontoinhabers löscht oder sind Banken auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen verpflichtet, sämtliche Daten noch über einen gewissen Zeitraum zu speichern?

Hintergrund meiner Frage: von Bekannten weiß ich, dass die Kundenberater (in dem Fall wohl besser: Aufschwatzer) der betreffenden Bank auch teilweise noch über ein Jahr nachdem sämtliche Konten bei der Bank gekündigt worden sind die Ex-Kunden anrufen und persönliche Beratungstermine vereinbaren wollen. Die Telefonnummern können in den Fällen nicht bei der Auskunft erfragt/aus dem Telefonbuch sein, denn Handynummern findet man da ja nicht. Werbepost gibts natürlich auch noch.

Ich würde mir nervende Anrufe und Müllpost gern ersparen und deshalb bei Kündigung die Löschung meiner Daten verlangen, weiß aber nicht, ob die Bank das überhaupt darf.

Danke für eure Antworten
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Löschung geht nur insoweit, als dass die Bank die Daten nicht für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen braucht. So werden die Kontounterlagen bzw. Auszüge 10 Jahre aufgewahrt. Die Kundenstammdaten müssen wegen KWG § 24c mindestens 3 Jahre gespeichert werden etc.

Was der Kunde verlangen kann, ist die sogenannte "Sperrung" dieser Daten. Sperrung bedeutet hier, dass die Daten zu nichts anderem verwendet werden dürfen, als zu den gesetzlichen Zwecken. Also: Die Kontounterlagen können zur Prüfung durch das Finanzamt oder die Wirtschaftsprüfer verwendet werden, nicht aber zu Werbezwecken.
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Raureither
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verfeiner die Antwort noch etwas.

Alles was mit Zahlen zu tun hat Kontostände, Salden oder Rechnungsabschlüsse wird nach verschiedenen Mindestaufbewahrungsfristen wie bereits durch Karsten11 erwähnt gelöscht.

Die Informationen die Sie Ansprechen, z.B. Personendaten, Beratungsprotokolle oder Bonitätsbezügliche Informationen zum Kunden werden auf kurz oder lang so lange im EDV-System der Bank stehen bis es einen Blitzeinschlag gibt Lachen
Die Bank ist nicht verpflichtet solche Informationen zu löschen. Auch nicht auf Verlangen des Kunden! Entsprechende Klauseln finden sich in fast allen AGB´s
Die Bank darf diese Informationen auch für Werbung gebrauchen die auf sich oder deren Verbundpartner hin zielt, niemals aber an dritte weiter geben!
Sämtliche Bankinformationen die über Sie hinterlegt oder gespeichert sind, fallen unter das Bankengeheimnis.

Eine Bank wird sich hüten gegen dieses zu verstoßen, denn die Strafen sind extrem und fallen exorbitant hoch aus, ganz abgesehen vom Ruf der wahrscheinlich sehr leiden wird. Das Schutz- und Überwachungsorgan hier für ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
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Methew
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ich habe doch die Möglichkeit ausdrücklich der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken zu wiedersprechen?
Sonst würden doch die AGBs den Kunden ausserordentlich benachteiligen?

Bei uns kommt das auch immer mal wieder vor, dann setze ich einen "Haken" im System und schon wird die Adresse bei allen Werbekampagnen etc. aussen vorgelassen.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Raureither hat folgendes geschrieben::
Die Informationen die Sie Ansprechen, z.B. Personendaten, Beratungsprotokolle oder Bonitätsbezügliche Informationen zum Kunden werden auf kurz oder lang so lange im EDV-System der Bank stehen bis es einen Blitzeinschlag gibt Lachen
Die Bank ist nicht verpflichtet solche Informationen zu löschen. Auch nicht auf Verlangen des Kunden!


diese Aussage entspricht aber nicht dem Bundesdatenschutzgesetz und dem dort verankerten Prinzip der "Datensparsamkeit".
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Raureither
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Raureither hat folgendes geschrieben::
Die Informationen die Sie Ansprechen, z.B. Personendaten, Beratungsprotokolle oder Bonitätsbezügliche Informationen zum Kunden werden auf kurz oder lang so lange im EDV-System der Bank stehen bis es einen Blitzeinschlag gibt Lachen
Die Bank ist nicht verpflichtet solche Informationen zu löschen. Auch nicht auf Verlangen des Kunden!


diese Aussage entspricht aber nicht dem Bundesdatenschutzgesetz und dem dort verankerten Prinzip der "Datensparsamkeit".


Ziemlich schwammige Angelegenheit befürchte ich. Das ist mehr die Art "hätte, könnte, würde, sollte" - Paragraph. Eher eine Richt und Leitlinie als eine Vorschrift.

Bundesdatenschutzgesetz
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.


Eine Bank ist immer darauf bedacht, so viele Informationen wie möglich über den Kunden zu haben und diese dann auch sinnvoll zu verwerten. Das heißt: über den Kunden werden Protokolle angelegt um einen genauen Beratungsverlauf zu haben, um genau zu wissen was hat Kunde abgelehnt, wo hat Kunde Interesse und Bedarf um bei der nächsten Beratung einen Ansatz zu finden. Das ganze auch über Jahrzehnte hinweg. Schlicht und einfach kann man sich damit rechtfertigen, das es zum Geschäftsgebaren gehört. Immerhin sammelt eine Kfz-Werkstadt auch sämtliche Infos zu Reperatur, Durchsicht etc. von den Autos der Kunden.
Geschäftspolitisch wichtig sind diese Daten auch um den Bankberater jederzeit ersetzen zu können und den neuen Berater mit Informationen über jeden Kunden zu versorgen so das dieser sich ein umfassendes Bild machen kann.

Anders wiederum ist das mit den Personendaten. Die Art und der Umfang der Protokollierung für Banken ist im §154 AO (Abgabenordnung) und §2 u. §8 GwG (Geldwäschegesetz) vorgegeben.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aber im Beispielsfall besteht keine Kundenbeziehung mehr. Damit treffen die genannten Interessen der Bank nicht mehr zu. Das einzige Interesse der Bank liegt darin, gesetzlichen Pflichten (bei Beratungsprotokollen z.B. den Nachweis, dass keine Fehlberatung erfolgte) zu entsprechen. "Sperrung" bedeutet hier schlicht, dass die Bank diese Daten nicht mehr werblich nutzen darf (wobei ich nicht ausschliessen möchte, dass einzelne Banken dies dennoch tun).
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hobbyjurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 52
Wohnort: giessen

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 19:54    Titel: Kundenstammdaten und Kontoauszüge Antworten mit Zitat

Werden die Kontoauszüge 10 oder mindestens 10 Jahre aufbewahrt? Wenn ein Konto vor 5 Jahren aufgelöst wurde und die Bank sowie Kontonummer nicht (mehr) bekannt ist, kann dann dessen frühere Existenz noch herausgefunden werden? Ich meine damit irgendeine Zentraldatei und nicht jede Bank in Deutschland einzeln zu befragen.
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die einzige "Zentraldatei" die ich kenne im klassischen Sinn ist die Schufa.
Darin stehen aber auch nicht alle Konten, sondern nur die, die angeschlossene Banken rein melden.

Wenn ich mich recht entsinne löscht die Schufa diese Infos aber nach 3 Jahren.

(Genaue Infos gibt es auf meineschufa.de)

Die einzelnen Umsätze werden, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen, bei den Banken normalerweise auf Fishen (schreibt man die guten Dinger eigentlich so?) festgehalten und fliegen aus dem EDV System nach einem gewissen Zeitraum raus.

Ein Konto das es vor 5 Jahren noch gab, wird man also sicherlich bei der kontoführenden Bank noch wiederfinden können (wenn auch mit ein wenig Arbeit).
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 09:47    Titel: Re: Kundenstammdaten und Kontoauszüge Antworten mit Zitat

Hallo,

hobbyjurist hat folgendes geschrieben::
Werden die Kontoauszüge 10 oder mindestens 10 Jahre aufbewahrt? Wenn ein Konto vor 5 Jahren aufgelöst wurde und die Bank sowie Kontonummer nicht (mehr) bekannt ist, kann dann dessen frühere Existenz noch herausgefunden werden? Ich meine damit irgendeine Zentraldatei und nicht jede Bank in Deutschland einzeln zu befragen.


Aus handelsrechtlichen Gründen sind die Auszüge 10 Jahre aufzubewahren. Allerdings kann es sein, dass zum Zeitpunkt des Ablaufes der Frist noch Prüfungen (z.B. eine Betriebsprüfung) laufen. Dann muss die Vernichtung bis zum Abschluss der Prüfung ausgesetzt werden.

Eine Zentraldatei gibt es. Gemäß § KWG24c bzw. § 93bAO müssen die Banken die Kontostammdaten in diese Zentraldatei melden. Diese Daten dienen aber ausschliesslich den im Gesetz beschriebenen öffentlichen Zwecken (Geldwächebekämpfung, Strafverfolgung, Verfolgung der Steuerhinterziehung). Für zivilrechtliche Zwecke sind die Daten nicht verfügbar. Abgesehen davon werden die Daten dort nach 3 Jahren nach Kontolöschung gelöscht.

@Methew: Das sind Mikro-Fiche
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