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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 11:50 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Der Ehemann von einer Bekannten von mir ist im Ausland erschossen worden. Zahlt nun seine LV? Danke - Walter. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 22.12.08, 12:02 Titel: |
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Je nach Bedingungen, ja. Es kommt natürlich darauf an, wo und in welchem Rahmen dies geschehen ist. Wenn er im Wehrdienst unterwegs war oder in einem Land, in dem Unruhen herrschen oder Krieg, sieht es eher schlecht aus.
Wie wäre es den Versicherungsfall einfach zu melden, mehr als ablehnen oder zahlen kann der Versicherer nicht. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 12:23 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Der Mann war geschäftlich in Litauen; er wurde gestern tot (erschossen) auf einem Parkplatz neben seinem Auto gefunden. Da er bei sich ca. 20.000 Euro hatte, und dieses Geld nicht da war, geht die Polizei von einem Raubmord aus. Wie soll die Frau den Tod nachweisen - ihr fehlen bis jetzt noch sämtliche Unterlagen! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.12.08, 12:33 Titel: Re: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Walter 763 hat folgendes geschrieben:: | | Wie soll die Frau den Tod nachweisen | Totenschein.
| Walter 763 hat folgendes geschrieben:: | | ihr fehlen bis jetzt noch sämtliche Unterlagen! | Das ist wohl nicht so ungewöhnlich. Wenn ich mich nicht irre, ist Litauen nicht gerade nebenan, da kann es schon etwas dauern. Die Meldung an die LV ist aber unabhängig von den Unterlagen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 13:03 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Aber Mord als solcher - wird er zum Hindernis bei der auszahling der LV oder nicht? |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 22.12.08, 13:11 Titel: |
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Im Grunde wüsste ich nichts, was darauf hindeuten könnte. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 22.12.08, 13:15 Titel: |
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Hallo,
der Versicherer wird zu seiner Leistungspflicht Stellung nehmen, wenn ihm die dazu nötigen Unterlagen vorliegen.
Die Meldung über den Todesfall - auch ohne Unterlagen - würde ich sofort vornehmen.
Nach der bisherigen Schilderung sehe ich keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Versicherung nicht zahlen müßte. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 13:26 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Ich habe bloß irgendwo gehört, dass die Versicherungsgesellschaften mit der Auszahlung bis zur Aufklärung des Mordes abwarten - was nun, wenn der Mord unaufgeklärt bleibt? Man weiss ja nicht, ob die Polizei in Litauen es aufklären kann (oder will)! |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 22.12.08, 13:49 Titel: |
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Naja, solange nicht der Verdacht entstehen könnte, dass die bezugsberechtigte Person den Mord verübt hat oder darin verstrickt ist....
Mit Mutmaßungen kommen wir aber ja nicht weiter. Einfach melden und abwarten.
edit: Meine Güte, das Schreiben fällt mir heute schwer. Gut, dass man hier seine Rechtschreibfehler noch verwischen kann _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 22.12.08, 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 13:57 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Ok, wäre dann die Witwe gut beraten, einen Anwalt zu nehmen, der sie als Bezugsberechtigte Person vertreten würde? Sonst kann sie ja die Hypotheke nicht bezahlen. Wenn die Versicherung sich monatelang weigert, die Leistung auszuzahlen, wird die Frau auf der Straße sitzen. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 22.12.08, 14:12 Titel: |
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Hallo,
im Moment wüßte ich nicht, was hier ein RA beschleunigen könnte.
Die Witwe wäre mA gut beraten auch die Bank umgehend zu informieren!
Man wird von dort sicherlich der Witwe entgegenkommen können und ggfs. Raten aussetzen o.Ä. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Walter 763 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.12.08, 14:16 Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD |
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| Danke an alle! Ich werde, falls notwendig, weitere Fragen stellen... |
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