Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arglistige Vermietung mit falschen Angaben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arglistige Vermietung mit falschen Angaben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
maejo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 01:13    Titel: Arglistige Vermietung mit falschen Angaben Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin am 1. mai in eine neubauwohnung gezogen.

am einer schlafzimmerwand ist ein ziemlich großer wasserfleck von ca 70 cm gewesen. die angestellte der hausverwaltung sagte damals, es sei ein alter wasserschaden gewesen, einfach neue tapete rüber und gut ist.
fanden wir nicht schlimm, also zogen wir "ohne mängelliste" in die wohnung.

eine woche später wurde der fleck nass und wurde größer, wir also bei der hv angerufen "wir kümmern uns drum, ist ein alter schaden vom balkon über uns, der bald saniert wird, wir sollen uns gedulden, mein nachbar über uns kam dann rüber den es betraf, der uns dann erzählte, der fleck war schon immer da, und sie hätten bereits zwei mal die handwerker dagehabt die seinen balkon aufgerissen haben. seitdem hat sich dies nicht verändert.

nun waren vor zwei wochen die handwerker da, haben seinen balkon abgedichtet und nun TROPFT es von der decke, vorher nicht, da war es nur nass.

HV nun informiert mit mietminderungsandrohung ab januar. wir sind nicht rechtschutzversichert und haben angst vor anwaltsschreiben.

wie weiter vorgehen?
wieviel prozent kann ich abmindern, vor allem wo abziehen, von kalt oder warmmiete berechnet. natürlich kommt der überschuss aufs sparkonto um zwischendeponiert zu werden.

ist die vermietung arglistig erfolgt?

was kann man noch geltend machen?
desweiteren möchte ich eine fremdfirma beauftragen den schaden zu beheben. kann ich die kosten auf den vermieter abwälzen? (hab ihm in den schreiben dies bereits geschildert).

benötige wirklich rat.
danke euch schonmal.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maejo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 01:16    Titel: ..... Antworten mit Zitat

ach ja, an einigen stellen bildet sich schimmel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.08, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte Sie wohnen bei Ihren Eltern!?
Nach oben
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 07:30    Titel: Re: Arglistige Vermietung mit falschen Angaben Antworten mit Zitat

maejo hat folgendes geschrieben::
wie weiter vorgehen?
wieviel prozent kann ich abmindern, vor allem wo abziehen, von kalt oder warmmiete berechnet. natürlich kommt der überschuss aufs sparkonto um zwischendeponiert zu werden.[...]was kann man noch geltend machen? desweiteren möchte ich eine fremdfirma beauftragen den schaden zu beheben. kann ich die kosten auf den vermieter abwälzen? (hab ihm in den schreiben dies bereits geschildert).


Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:06    Titel: Re: Arglistige Vermietung mit falschen Angaben Antworten mit Zitat

maejo hat folgendes geschrieben::
.... wie weiter vorgehen?
wieviel prozent kann ich abmindern, vor allem wo abziehen, von kalt oder warmmiete ...

Der Mieter sollte als erstes den Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Hierzu kann und sollte eine (nicht zu kurz bemessene) Frist gesetzt werden. Erst nach erfolglosem Fristablauf kann über andere Schritte nachgedacht werden.
Auf keinen Fall sollte der Mieter selbst Handwerker beauftragen, denn da es sich um einen Neubau handelt, gibt es eine Gewährleistung. Diese Gewährleistung ist in Gefahr, wenn fremde Firmen reinpfuschen.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 06:31    Titel: Re: Arglistige Vermietung mit falschen Angaben Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

Der Mieter sollte als erstes den Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Hierzu kann und sollte eine (nicht zu kurz bemessene) Frist gesetzt werden. Erst nach erfolglosem Fristablauf kann über andere Schritte nachgedacht werden.


Das wird immer wieder so behauptet und ist trotzdem falsch...

Mängelanzeige ist keineswegs zwingende Voraussetzung für eine Minderung. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Mangel vorliegt. Eine Minderung ist allerdings nach § 536c Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen, "soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte". Hat der Vermieter also Kenntnis von dem Mangel, kann auch ohne Mängelanzeige gemindert werden. Da die Kenntnis häufig nur schwer zu beweisen sein wird, ist eine Mängelanzeige immer sinnvoll.
Fristsetzung ist niemals Voraussetzung für eine Minderung. Die Minderung kann erfolgen, wenn der Mangel vorliegt und dem Vermieter bekannt ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist zwar soweit richtig, RM, aber durch eine Mietminderung verschwindet ja der Mangel bekanntlich nicht.

Es kommt auf die Bedeutung des Mangels für den Mieter an. Im Einzefall wäre es daher schon sinnvoll, zusätzlich zur Mietminderung eine Mangelbeseitigung unter Fristsetzung zu fordern.

Nach fruchtlosem verstreichen der Frist, und darauf zielt Lucky wohl ab, stehen dem Mieter weitere Möglichkeiten offen, z. B. die Ersatzvornahme.

Zitat:
Auf keinen Fall sollte der Mieter selbst Handwerker beauftragen, denn da es sich um einen Neubau handelt, gibt es eine Gewährleistung. Diese Gewährleistung ist in Gefahr, wenn fremde Firmen reinpfuschen.

Eine mögliche Gewährleistung ist aber nicht das Problem des Mieters. Der Vermieter sollte also in diesem Fall in eigenem Interesse zügig handeln. Es wird dem Mieter nicht zuzumuten sein, so lange mit einem Mangel zu leben, bis sich der Vermieter irgendwann einmal dazu aufrafft, die zuständige Firma mit der Mangelbeseitigung zu beauftragen.

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter könnte rückwirkend ab Mai oder ab Mängelanzeige mindern. Dazu schriftlich auf die Mängelbeseitung mit angemessener Frist hinweisen.
Tut sich nichts, kann er - je nachdem wie groß die Gesundheitsbeinträchtigung ist - fristlos kündigen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder selbst die Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.