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Auflösung oder ausstieg aus der GbR - grundsätzliche Fragen

 
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bellara
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.12.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:11    Titel: Auflösung oder ausstieg aus der GbR - grundsätzliche Fragen Antworten mit Zitat

Hallo,

Eine GbR X,bestehend aus Person A,B,C und D
Person B,C,D wollen austreten.
(die GbR wir vermutlich im Streit aufgelößt, Personen B,C,D möchten sich absichern....)

1. Theoretisch hat das doch zur folge das die GbR erlischt?
2. Finanzen, das Steuerjahr 2008
wie kann man verhindern das Person A, nachträglich etwas vortäuscht und die anderen ehemaligen Mitglieder aufeinmal eine steuerschuld haben...könnte man jetzt schon eine Steuererklärung machen, damit man einen sauberen Schnitt hat?
3. Kapital ist nicht viel da, aber materielle Werte - wie kann man eine Aufteilung erwirken,
(ist problematisch da alles bei Person A lagert und man sich im Streit trennt)

Wie ich schon schrieb kann es passieren das wir uns im Streit trennen, ich möchte mich gern absichern - da Person A zu Racheakten neigt.
Für Tipps bin ich sehr dankbar.

LG Bela
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1. : Ja.

zu 2. : Schwierig. Nach außen hin haftet jeder GbR-Beteiligte grundsätzlich unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der GbR. Untereinander sind die GbR-Beteiligten jedoch zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Steuererklärung(en) sind nur zum Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen. Ausnahme: Umsatzsteuererklärung zum Endes des Unternehmens.
Und eine Aufgabebilanz muß natürlich auch zum Endes des Unternehmens erstellt werden.

zu 3. : Zum Beispiel kann ja A die Dinge behalten, muß aber den Wert an die anderen Beteiligten auszahlen...

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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