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Verfasst am: 20.12.08, 18:04 Titel: Frage zur Hausarbeit
Hallo,
ich habe gerade meine erste Hausarbeit bekommen und bin ein wenig ratlos, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
Ich poste euch erstmal den SV und dann meine Überlegungen
"T hat schon seit längerer Zeit ein Auge auf das wertvolle Mountainbike „Scott Genius“ (MB) des A geworfen. Das MB ist immer vor dem Haus des A mit einem starken Kettenschloss am Gitterzaun festgemacht. Eines Nachts versucht T, dieses Schloss mit einer Metallsäge zu knacken, um mit dem MB eine „kleine Tour“ zu unternehmen. T beabsichtigt, das MB nach Beendigung der Tour zu A zurückzubringen und dabei sicherzustellen, dass dieser das Fahrrad auch zurückbekommt. Der aufmerksame und hinsichtlich seines MBs sehr sensible A wird durch die Geräusche vor dem Haus aufgeweckt und begibt sich mit seinem Jagdgewehr nach draußen. Dort sieht er nur noch den nächtlichen Spaziergänger S, der gerade das beeindruckende MB bestaunt, während sich T – von S aufgeschreckt – schon still und leise aus dem Staub gemacht macht. Wie es im Strafrechtsfall kommen muss, hält A den S für die Person, die sich an seinem Fahrrad zu schaffen gemacht hat und es entwenden wollte. Da er auf jeden Fall im Besitz seines MB bleiben will, gibt er zunächst einige Schüsse in die Luft ab, die den verängstigten S – wie von A beabsichtigt – in die Flucht treiben.
Obwohl S sich schon 100m weit vom Fahrrad entfernt hat, belässt es A nicht bei den Warnschüssen, sondern gibt aus Verärgerung und zur Abschreckung von Fahrraddieben noch einen gezielten und treffenden Schuss in den Unterschenkel des fliehenden S ab, in der Vorstellung, auch hierzu berechtigt zu sein.
S, der glaubt, dass ein Verrückter hinter ihm her ist, bringt sich dadurch vor von A geplanten weiteren Schüssen in Sicherheit, dass er die Scheibe einer Eingangstür des im Eigentum des E stehenden Hauses einschlägt und sich dort im Keller versteckt.
Wie ist das Verhalten von T, A und S strafrechtlich nach dem StGB zu beurteilen?
Eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch bzw. wegen (versuchter) Tötungsdelikte ist nicht zu erörtern."
Der Sachverhalt an sich ist ja ganz ergiebig für eine Hausarbeit von 10-12 Seiten, jedoch irritiert mich der letzte Satz ( "(versuchter) Tötungsdelikte" ) .... das heißt also, das Schießen von A brauche ich gar nicht erst zu prüfen ????
Dann bleibt aus meiner Sicht nur noch ein versuchter Diebstahl des MB von A, welcher aber am Tatbestand scheitert, weil A keine Zueignungsabsicht hat...
...und dann der §248b, der greift, weil es ja ein Fahrrad ist, was er sich aneignet... bzw. der Versuch des §248b !
...das sind meine Ideen bis jetzt, ich weiss nur nicht, wie ich 10-12 Seiten damit füllen soll
Vielleicht habt ihr Lust, mal über die Sache nachzudenken und mir eure Ideen zu schreiben - das wäre super
Vielen Dank
Naja, da gibts ja shcon noch einiges zu prüfen. Zb war das schießen eine nottat um im besitz des fahrrads zu bleiben. Das einschlagen der scheibe war auch eine notwehrhandlung, um nicht erschossen zuw erden. Ohne jetzt genau nachschlagen zu wollen hat sich S wohl der sachbeschädigung strafbar gemacht. Wobei da ja eine ntshculdigender grund vorliegt, nämlich die nothandlung, sich verstecken zu wollen. demnach ist er nicht schuldfähig.
Da A den S am Bein getroffen hat würd ich da noch Körperverletzung einbringen. Entschuldigen kann man diese Tat auch nicht mehr, weil der A ja schon am fliehen war und kein gegenwärtiger Angriff mehr auf das MB bestand. Und eine Notwehrhandlung muss ja gegenwärtig sein.
wie sich T strafbar gemacht hat kann ich allerdings nicht sagen. Ich würde vermuten Sachbeschädigung, weil er die kette ja bereits geknackt hat.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.12.08, 14:43 Titel:
schwarzer Engel hat folgendes geschrieben::
Zb war das schießen eine nottat um im besitz des fahrrads zu bleiben. Das einschlagen der scheibe war auch eine notwehrhandlung, um nicht erschossen zuw erden.
Engelchen, den Gutachtenstil hattet Ihr wohl noch nicht?
@Llisahh:
Bei T würde ich mal § 242 prüfen und ablehnen (fehlende Zueignungsabsicht, wie von Dir geschrieben), § 248b prüfen, Vollendung verneinen Versuch bejahen.
Bei S würde ich § 303 prüfen und wegen fehlender Rechtswidrigkeit verneinen (wegen § 34).
Bei A hätten wir §§ 223, 224 StGB, § 32 StGB würde man prüfen und ablehnen, § 33 StGB ansprechen, aber nicht prüfen, weil schon § 32 nicht vorliegt.
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 21.12.08, 14:47 Titel:
Llisahh hat folgendes geschrieben::
...das sind meine Ideen bis jetzt, ich weiss nur nicht, wie ich 10-12 Seiten damit füllen soll
Bist Du dir mit den 12 Seiten sicher - meine Grundkurshausarbeiten waren alle 20 Seiten lang.
De Schwerpunkte der HA liegen eher im AT-Bereich. (Notwehr, Notstand etc.) Was fällt Dir dazu ein?
Grüße
KurzDa
P.S. Der Metzing ist ja heut´ nett.... _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Verfasst am: 21.12.08, 17:05 Titel: Re: Frage zur Hausarbeit
Llisahh hat folgendes geschrieben::
.. nicht bei den Warnschüssen, sondern gibt aus Verärgerung und zur Abschreckung von Fahrraddieben noch einen gezielten und treffenden Schuss..
Wie soll DAS gehen? Pumpguns mit Magazin sind in Deutschland verboten. Schrotflinten haben 2 Patronen. Und Drillinge (Gewehr) haben neben 2 Schrotläufen noch einen Lauf für Kugeln.
Jetzt fehlt nur noch da Maschinengewehr, da würde ich dann im Kriegswaffen-Kontrollgesetz nachsehen.
Verfasst am: 21.12.08, 19:05 Titel: Re: Frage zur Hausarbeit
hws hat folgendes geschrieben::
Llisahh hat folgendes geschrieben::
.. nicht bei den Warnschüssen, sondern gibt aus Verärgerung und zur Abschreckung von Fahrraddieben noch einen gezielten und treffenden Schuss..
Wie soll DAS gehen? Pumpguns mit Magazin sind in Deutschland verboten. Schrotflinten haben 2 Patronen. Und Drillinge (Gewehr) haben neben 2 Schrotläufen noch einen Lauf für Kugeln.
Ich schätze der Schütze hat seine Waffe nachgeladen. Dass er Nachts auf 100m Entfernung ein sich bewegendes Ziel zielgenau ins Bein schießen kann, lässt darauf schließen, dass er im Umgang mit seiner Schusswaffe geübt genug ist, um diese nachzuladen, während das Ziel 100 Meter zurücklegt.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.12.08, 20:26 Titel:
KurzDa hat folgendes geschrieben::
in Bezug auf "Hausarbeiten verbessern" hab´ ich ihn auch schon anders erlebt...
Da hast Du wohl Recht. Ich erwarte von einem Studenten, daß er hier nicht einfach den Sachverhalt reinstellt und die Arbeit gelöst haben möchte. Hier allerdings hat sich der TE ja selbst auch schon ein paar Gedanken gemacht, so daß ich ihm gerne auf die Sprünge helfe. Und außerdem ist ja bald Weihnachten...
will die HA ja nicht von euch glöst haben, nur ein paar tipps .... weil jetzt ferien sind und keiner an der uni an die HA denkt^^
war irgendwie durch die fragestellung bzw aufgabenstellung so verwirrt, dass ich gedacht hab, ich darf gar nichts in der richtung körperverletzung prüfen, aber dann wäre eben wirklich nicht viel zu prüfen^^
ich fange jetzt mal mit dem "grundriss" an - ist meine erste hausarbeit - mal schaun, wie viele seiten ich damit füllen kann
---habt ihr erfahrung, inwiefern ich auf theorien eingehen soll, h.M. und soweiter darlegen muss.... ?? wahrscheinlich ausführlich nur dann, wenn es ein problem gibt, also wie bei der fehlenden zueignungsabsicht oder bei Notwehr, die nicht geboten ist, oder ??
sind nur 10-12 seiten, weil es eine probehausarbeit ist
naja, wenn ich schon die chance habe, dass sich jemand meinen mist anschaut und bewertet, sollte ich das nutzen, bevor es ernst wird und die hausarbeit bestanden werden muss
---habt ihr erfahrung, inwiefern ich auf theorien eingehen soll, h.M. und soweiter darlegen muss.... ?? wahrscheinlich ausführlich nur dann, wenn es ein problem gibt, also wie bei der fehlenden zueignungsabsicht oder bei Notwehr, die nicht geboten ist, oder ??
Das ist ziemlich simpel: Ein Theorienstreit mit hM, HLit, HRspr und das alles auch in mM ist immer genau dann notwendig, wenn die Anwendung unterschiedlicher Theorien im vorliegenden Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.12.08, 10:09 Titel:
Llisahh hat folgendes geschrieben::
naja, wenn ich schon die chance habe, dass sich jemand meinen mist anschaut und bewertet, sollte ich das nutzen, bevor es ernst wird und die hausarbeit bestanden werden muss
Ok, so kann man das auch sehen. Ich hab in meinem Studium immer "Top oder Flop" gespielt, die Probeklausuren und zur ersten "gezählten" Klausur auch nicht angetreten, um dann nur die letzte Wertungsklausur bzw. Wertungshausaufgabe zu schreiben. Schult zu Disziplin und für die spätere Arbeit - da hat man auch immer nur eine Chance (sehen wir von der Berufung einmal ab).
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