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Als Schwerbehinderter kann man auch mit 41 Jahren noch verbeamtet werden.
Aber wo genau dieses formuliert ist, kann ich nicht sagen.
Findet man in den jeweiligen Laufbahnvorschriften, bspw. beim Bund klick , dort aber lediglich bis 40.
derrick hat folgendes geschrieben::
Bei.... Hochschulprofessoren gilt die Altersgrenze doch auch nicht
mfg
Doch, auch bei den Prof's gibt es eine, die je nach Bundesland differiert, klick für die Übersicht.
Hängt aber zum einen hiermit bzw. damit zusammen, da die Prof's in der Regel keine Probezeit ableisten müssen. Zudem erreichen Sie wegen des § 67 BeamtVG zumeist auch ihr Mindestruhegehalt, da bei dieser Kategorie "mehr" Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können. Problem wird wohl zukünftig dies hier werden, da das irgendwann einmal nicht mehr gilt.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Zuletzt bearbeitet von roger2102 am 30.11.08, 17:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Als Schwerbehinderter kann man auch mit 41 Jahren noch verbeamtet werden.
Aber wo genau dieses formuliert ist, kann ich nicht sagen.
Findet man in den jeweiligen Laufbahnvorschriften, bspw. beim Bund klick , dort aber lediglich bis 40.
derrick hat folgendes geschrieben::
Bei.... Hochschulprofessoren gilt die Altersgrenze doch auch nicht
mfg
Doch, auch bei den Prof's gibt es eine, die je nach Bundesland differiert, klick für die Übersicht.
Hängt aber zum einen hiermit bzw. damit zusammen, da die Prof's in der Regel keine Probezeit ableisten müssen. Zudem erreichen Sie wegen des § 67 BeamtVG zumeist auch ihr Mindestruhegehalt, da bei dieser Kategorie "mehr" Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können. Problem wird wohl zukünftig dies hier werden, da das irgendwann einmal nicht mehr gilt.
1. Warum kann jemand, der über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügt, kein Staatsdiener im Beamtendienst mehr werden, wohl aber als Politiker (wo er erstens mehr "kaputtmachen" kann und zweitens noch teurer wird)
2. Warum kann man die Altersversorgung für solche Leute nicht einfach auf Rentenversicherung und Pensionskasse aufteilen (denn das ist ja wohl das große Problem, das der Staat mit den alten Knackern hat)?
Man könnte wenn man wollte das Ganze sicher auch anders lösen, man will es aber im Moment nicht.
Allerdings denke auch ich, dass man in Zukunft garnicht mehr drum herum kommt, die Altersgrenzen zumindest anzuheben, wenn nicht wird man einfach Nachwuchsprobleme bekommen, die man in gewissen Bereichen schon hat.
Allerdings denke auch ich, dass man in Zukunft garnicht mehr drum herum kommt, die Altersgrenzen zumindest anzuheben, wenn nicht wird man einfach Nachwuchsprobleme bekommen, die man in gewissen Bereichen schon hat.
MfG
Matthias
Sprichst mir aus dem Herzen, allerdings ist wohl eher das Gegenteil der Fall, da einige Länder bemüht sind, die Einstellungsaltersgrenze weiter zu senken oder mit der Einführung der Pensionsfonds die Versorgungslasten in den Griff zu bekommen, was den Beamten im Vergleich zum Tarifbeschäftigten "teurer" macht. Und aktuell sind leider fiskalische Gründe ausschlaggebender als die Nachwuchsprobleme, für die man derzeit kein Ohr hat.
Mal als Beispiel für entsprechende Überlegungen und Wirtschaftslichkeitsberechnungen
Seite 88 lit c) lesen. Ich mach es mal mit der Persil-Werbung: "Da weiß man, was man hat."
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
anbei mal ein (noch nicht) rechtskräftiges Urteil aus NRW zum Nachlesen
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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