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Abmahnung vom Vermieter sowie sein Verhalten auf Reaktion

 
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Schatzsucher
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Anmeldungsdatum: 23.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 13:27    Titel: Abmahnung vom Vermieter sowie sein Verhalten auf Reaktion Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Vermieter sendet seinem Mieter zum wiederholtem Mal eine Abmahnung worauf de Mieter dann seinerseits darum bittet ihm die Kopie des jenigen mitzuteilen der sich beschwert hat bzw. den Namen dessen zu nennen.

Der Vermieter reagiert nicht auf die Schreiben des Mieters.

Da wiederholt der Mieter falsch beschuldigt wurde möchte dieser gegen die Person Zivilrechtlich vorgehen jedoch wird er vom Vermieter in seinem Recht eingeschränkt.

Frage:

Hat der Mieter einen Anspruch darauf zu erfahren welcher Mieter sich aus dem Haus beschwert und ihn vorsätzlich beim Vermieter anzeigt. Ist es nicht das Gute Recht des Mieters das zu erfahren insb. wenn er zivilrechtliche Schritte einleiten möchte?

Muss eine Beschwerde gegen Dritte beim Vermieter Schriftlich erfolgen oder reicht es aus ein tel. Geschpräch zu führen - Welche Regeln sind hier einzuhalten

Welches Recht hat ein Mieter gegen diese falschen Beschuldigungen vorzugehen

Über eine beantwortung sowie einen kleinen Überblick der Rechtslage würde ich mich freuen.

Vielen Dank
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 14:03    Titel: Re: Abmahnung vom Vermieter sowie sein Verhalten auf Reaktio Antworten mit Zitat

Schatzsucher hat folgendes geschrieben::
Da wiederholt der Mieter falsch beschuldigt wurde möchte dieser gegen die Person Zivilrechtlich vorgehen jedoch wird er vom Vermieter in seinem Recht eingeschränkt.


Das Verhalten des VM schränkt keineswegs die Rechte des Mieters ein. Es steht dem Mieter jederzeit frei Anzeige gegen unbekannt wegen übler Nachrede (§186 StGB), eventuell sogar wegen Verleumdung (§187 StGB) zu erstatten. Die (ungerechtfertigten) Abmahnungen können dabei als Beweis dienen, der VM als Zeuge benannt werden.

Trotzdem frohe Festtage!

taxpert
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Und umgekehrt ist es der Vermieter, der sich beim Mieter über vertragswidriges Verhalten beschwert. Also hat der Mieter sich mit ihm auseinander zu setzen und nicht mit irgendjemand Anderem. Die Mieter, die sich beschwert haben, sind - falls es tatsächlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kündigung kommen sollte - ihrerseits nur Zeugen des Vermieters.
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sattele hier mal drauf auf mit einer ergänzenden Frage:

inwiefern ist ein Vermieter verpflichtet, von Mietern gestellte Vorwürfe gegen andere Mieter z.B. in Beschwerden zu überprüfen bevor eine Abmahnung verschickt wird? Und wann gilt eine solche Überprüfung als "ordnungsgemäß", sprich für weitere Maßnahmen verwertbar? Kann da der Hausmeister beauftragt werden? Zählen Fotos, die als Anhang an eine Beschwerde verschickt werden auch? Oder muss der Vermieter selbst vor Ort sein?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Er ist zu gar nichts verpflichtet. Überprüfen wird das Ganze dann der Richter.
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt Mieter A schreibt ne Beschwerde über Mieter B und der Vermieter leitet den Inhalt dann ggf.als Abmahnung an den B weiter ohne zu prüfen?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter 'leitet' nichts weiter. Der Vermieter ist der Überzeugung, der Mieter befleißige sich eines vertragswidrigen Verhaltens und mahnt dies ab. Er darf alles glauben, was er will. Leider gibt es in Deutschland keine Verfahrensvorschriften, wie die Menschen zu ihren Überzeugungen kommen dürfen. Es soll sogar Leute geben, die glauben an die unbefleckte Empfängnis. Und das schlimmste ist: Sie dürfen das.
Ob das dann stimmt, was der Vermieter behauptet, hat der Richter rauszufinden.
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Zuletzt bearbeitet von Karsten am 23.12.08, 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Also bietet es sich an, einen guten Draht zum Vermieter zu haben. Cool
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das verhindert zumindest maches Ungemach. Winken
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muß sich seiner Sache aber schon sicher sein, sonst erleidet er bei Gericht extrem Schiffbruch.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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