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Rücksende-Versandkosten bei angeblichem Defekt

 
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flori999
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:56    Titel: Rücksende-Versandkosten bei angeblichem Defekt Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Privat A kauft per Fernabsatz bei Händler B ein neues, elektronisches Gerät. A möchte dieses in Betrieb nehmen, das Gerät lässt sich jedoch nicht einschalten. Vermutung: Kabel oder Gerät selbst defekt. Er sendet es auf Kosten des B zurück und erhält ein Ersatzgerät. Dieses funktioniert auf Anhieb.

Nun behauptet B, auch das erste Gerät würde einwandfrei funktionieren, der Ersatz wäe nicht nötig gewesen und verlangt die Portokosten zurück. A lehnt ab.

Wer ist eindeutig nachweispflichtig, dass das Erstgerät tatsächlich (nicht?) funktionierte?

Gruß
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Medicusi
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB:

Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
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