Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.09.08, 14:36 Titel: Klausur erst während vorlesungsfreier Zeit angekündigt
Hallo Forenmitglider,
unser Dozent schrieb dem gesamten Kurs jetzt während der vorlesungsfreien Zeit eine Email, dass er sich mir den Prüfungsinformationen geirrt habe und wir laut neuester Prüfungsordnung (trat im Oktober 2007 in Kraft, nach zahlreichen Änderungen) eine mündliche Prüfung absolvieren müssen. Während des Kurses war davon aber nie die Rede, es hieß immer, dass wir unsere Modulnote nach Abschluss eines weiteren Kurses mit einer Hausarbeit erhalten werden.
Laut Prüfungsordnung ist er im Recht, aber niemand hat sich je darum gekümmert und außerdem sagte er uns erst jetzt Bescheid.
Ist er im Recht und wir müssen diese Prüfung ablegen?
Die Art und Weise, wie Studenten sich zur Prüfung anmelden und die Bekanntgabe der Termine, sind in der Prüfungsordnung geregelt. Nur, was da drin steht, zählt. Wenn da drin steht, dass Prüfungsmodalitäten per E-Mail bekannt gegeben werden bis zu drei Tage vor dem Termin, dann ist es rechtens. Wahrscheinlich steht in der PO aber soetwas wie 4 Woche vor der Prüfung werden Termin und Ort durch üblichen Aushang veröffentlicht. Dann hat die E-Mail keinen Bestand.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.