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S studiert an einer hessischen Hochschule, und vermutet einen Fehler in einer Klausur-Aufgabe. Falls S recht hat, und die Aufgabe aufgrund dieses Fehlers nicht lösbar war, was hat S für Möglichkeiten?
Darf die Aufgabe in die Wertung einbezogen werden?
Der Student hat das Recht, in die Bewertung der Klausur Einsichtnahme zu beantragen. Wenn er mit der Bewertung nicht einverstanden ist, kann er der Bewertung beim Prüfungsausschuss widersprechen und/oder Zweitkorrektur beantragen.
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