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peterO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.10.2004 Beiträge: 1080
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Verfasst am: 21.12.08, 15:50 Titel: Wasserrecht |
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In einen Dokument aus dem Jahr 1930 ist zu lesen, dass der Eigentümer des Flurstücks (wird beschrieben) Grundwasser entnehmen darf und zwar täglich bis zu 15 m³, im Jahresdurchschnitt maximal 5 m³ pro Tag.
Das Flurstück war zu diesem Zeitpunkt 1 Hektar groß.
Heute ist es noch 2.500 m² groß, hat aber noch die gleiche Flurnummer und das ehemalige Pumpenhaus ist noch rudimentär erhalten.
Kann der jetzige Eigentümer auf das Dokument Bezug nehmen und Wasser entnehmen? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.12.08, 17:39 Titel: |
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Ja selbstverständlich kann man sich auf dieses Dokument berufen.
Noch besser wäre es, wenn dieses Wasserentnahmerecht auch im Grundbuch eingetragen ist.
Dann gilt der sog. "Öffentliche Glaube". D.h.was im Grundbuch steht stimmt immer, auch wenn es zehnmal falsch ist. (zumindest bis zum Beweis des Gegenteils).
Also mal im Grundbuchamt nachschauen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 21.12.08, 18:58 Titel: |
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| Lucky hat folgendes geschrieben:: | | was im Grundbuch steht stimmt immer, auch wenn es zehnmal falsch ist | .
So allgemein kann man das nicht sagen (worauf ja auch schon Ihr Klammerzusatz hindeutet).
Das Grundbuch kann falsch sein, dann kommt eine Berichtigung in Betracht (§ 894 BGB). Dass ein im Grundbuch für jemand eingetragenes Recht besteht, wird gesetzlich vermutet (§ 891 BGB), aber dies ist eine widerlegliche Vermutung. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs (§ 892 BGB) bedeutet nicht, dass das Grundbuch "immer stimmt", sondern es schützt (nur) denjenigen, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs ein eingetragenes Recht rechtsgeschäftlich erwirbt.
Gruß,
moro |
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peterO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.10.2004 Beiträge: 1080
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Verfasst am: 21.12.08, 19:01 Titel: |
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Im derzeit öffentlich einsehbaren Grundbuch ist nichts vermerkt.
Dort sind Einträge per Computer am ca 1990/2 enthalten.
Einträge bis zu diesem Zeitpunkt, aber jedoch erst solche ab 1950/5 sind in einem nichtöffentlichem Archiv. Für Zeiten von noch früher gibt es nur rudimentäre Stücke, weil während des WK II durch Löschwasser beschädigt.
Das erwähnte Dokument befindet sich im Besitz des ehemaligen Ortsbürgermeisters. Eine noch frühere Urkunde ( von vor dem WK I ) im Landesarchiv, einsehbar. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.12.08, 23:53 Titel: |
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| peterO hat folgendes geschrieben:: | | ...... Das erwähnte Dokument befindet sich im Besitz des ehemaligen Ortsbürgermeisters. Eine noch frühere Urkunde ( von vor dem WK I ) im Landesarchiv, einsehbar. |
Vor dem 1. Weltkrieg dürfte hier ohne Bedeutung sein, denn der war ja schon 1918 beendet. Im genannten Dokument ist vom Jahr 1930 die Rede. Also mal den Bürgermeister fragen - oder besser nicht fragen, sondern auf das Recht pochen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 22.12.08, 06:07 Titel: |
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wo gibt es den Regelungen das eine Wasserentnahme auf dem eignen Grund genehmigungspflichtig ist?
Ich kann mir nur eine Einschränkung bezgl. einer eventuellen Grundwasserabsenkung vorstellen. Falls dadurch irgendwelche Schäden entstehen (könnten), dürfte auch die vorliegende Urkunde bedeutungslos sein. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 22.12.08, 13:04 Titel: |
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| Zitat: | | wo gibt es den Regelungen das eine Wasserentnahme auf dem eignen Grund genehmigungspflichtig ist? |
Dann würde ich mal einen Brunnen bohren (und wenn es nur zum Blumen giesen ist) und abwarten. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 22.12.08, 18:19 Titel: |
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| @migo hat folgendes geschrieben:: |
Dann würde ich mal einen Brunnen bohren (und wenn es nur zum Blumen giesen ist) und abwarten. |
ja nee is klar
Eine Ausnahme ist der Brunnen im Garten. Sofern sich der Garten direkt am Haus befindet, und nur von einem Haushalt genutzt wird, ist der Brunnen erlaubnisfrei. Auch bei diesem Brunnen ist der Grundwasserschutz zu gewährleisten.
quelle www.essen.de
Das Bohren eines Grundwasserbrunnen ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Zuständig dafür sind i.A. die Unteren Wasserbehörden bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Landratsamt. Um genauere Angaben zu erhalten sollte man zunächst mit diesen Verbindung aufnehmen. Im Land Sachsen beispielsweise ist das Bohren eines Brunnen nicht genehmigungspflichtig, muss jedoch mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten angezeigt werden.
quelle www.gutefrage.net _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Bernd67 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 187 Wohnort: Sachsen-Anhalt
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