Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zimmerbrand wer kann helfen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zimmerbrand wer kann helfen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 12:31    Titel: Zimmerbrand wer kann helfen Antworten mit Zitat

Wer kann mir helfen.

Nach einem Zimmerbrand, durch eine Kerze fiel auf microfaserhandtuch auf Tisch wo auch Nagelmodellage -Gele und diverse. andere Mittel stande4n entflammte sich sehr schnell. Stuhl und ander Sachen fingen Feuer.
Wollte den Brand ersticken . Dabei wurde die Fenstertüre und Boden , Tapete, Schrank , verbrannt.Habe es (ich weiß nicht mehr wie ) geschafft zu löschen bevor die Feuerwehr kann.

Weis jemand wo ich nachlesen kann, ob die Gebaüdesversicherung dafür aufkommt....
Wegen der Kerze u. Nagelmodellage -Sachen u. soo.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nachzulesen ist das in den Versicheurngsbedingungen, allerdings würde ich hier eher in den Bedingungen der Hausratversicherung blättern. Der Hausrat gehört im Grunde nicht zu den versicherten Sachen in der Wohngebäudeversicherung.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

wiesoooo Hausratvers.

Fensterütre und Fußboden.( Laminat) gehört doch zur Gebäudeversicherung.
als Eigenheim . oder???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Verzeihung, hatte die Tür aus dem Auge verloren. Geschockt Das findet sich dann natürlich in den Bedingungen der Wohngebäudeversicherung.

Beim Laminat bin ich mir nicht so sicher. Ansonsten würde ich einfach mal beim Versicherer anrufen und fragen. Die Kollegen dort sollte es eigentlich wissen. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Versuchs mal bei der Wohngeb. Vers. und der Hausrat. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der "Betroffene" Eigentümer der Wohnung/des Hauses ist:

Hausratversicherung:
Tisch, Schrank, Nagelmodellage-Gele, andere Mittel und so, Microfasertuch,

Gebäudeversicherung:
Bodenbelag, Tapete, "Fenstertüre"

Die Kerze bezahlt keine Versicherung.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mike R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die mit dem Gebäude fest verbauten Einrichtungen werden über die Gebäudeversicherung geprüft und ggfls ersetzt. Das Laminat ist eine Art Zwischending, manchmal wird diese Schäden über die Gebäudeversicherung ausgeglichen, manchmal über die Hausrat. Allerdings Achtung, die beschrieben beschädigten Gegenstände (Nagelmodellage-Gele, andere Mittel und so,) klingen mir arg nach beruflich genutzten Gegenständen. Wenn dieses der Fall sein sollte, die Räume ausschliesslich beruflich genutzt werden sollten, kann hier von der Versicherung die Zahlung abgelehnt werden, nachdem hier eher eine Betriebsinhaltsversicherung als eine Hausrat zuständig sein sollte.
_________________
Kind regards

Mike R.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

ist die räumlichkeit gemietet oder handelt es sich dabei um eigentum?

die frage ist doch erstmal wer trägt hierfür die gefahr und wer hat es eingebracht.

zuerst aber sollte die erst genannte frage beantwortet werden.


talla hat folgendes geschrieben::
Wenn der "Betroffene" Eigentümer der Wohnung/des Hauses ist:

Hausratversicherung:
Tisch, Schrank, Nagelmodellage-Gele, andere Mittel und so, Microfasertuch,

Gebäudeversicherung:
Bodenbelag, Tapete, "Fenstertüre"

Die Kerze bezahlt keine Versicherung.

_________________
Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.