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Hallo,
ich weiß nicht genau, wie diese Sätze zu deuten sind:
1. Grobe Fahrlässigkeit: versichert bei Schäden bis 6000 €
Soll das heißen,:
a) dass Schäden über 6000 € gar nicht berücksichtigt werden, od
b) dass bei einem Schaden max. 6000 € an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden?
2. Der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit für Schäden, die 1000 € übersteigen ist auf 50 % des Schadens, maximal 10.000 €, begrenzt.
Soll das heißen:
a) dass insgesamt maximal 10.000 € erstattet werden, od.
b) bei einem Schaden maximal 10.000 € erstattet werden und davon 50 %?
Bitte nur antworten, wenn es einer sicher weiß, danke!
1) Bei einer Schadenhöhe von unter 6000€ wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Schäden über 6000€ werden "ganz normal" behandelt, im Zweifel also wegen grober Fahrlässigkeit Leistung gekürzt/ganz verweigert.
2) Sicher das die Klausel so richtig zitiert ist? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ja, ich habe beide Klauseln wortwörtlich und mit Kommata so abgeschrieben (,weil es u. a. ja auch aufgrund der Kommata eine andere Bedeutung bekommt.)
Aha, also bei 1. ist Antwort a) "richtig".... (Na gerade die "kleineren" Summen kann man doch vielleicht noch eher bezahlen - aber dass die Versicherung ab 6000 € nicht zahlt ist ja voll mies für den Versicherungsnehmer! )
P.S.:
VOR 2. steht noch: versichert bei Schäden bis 1000 €.
(Und dann: Der Verzicht der Einrede..............)
Aha, also bei 1. ist Antwort a) "richtig".... (Na gerade die "kleineren" Summen kann man doch vielleicht noch eher bezahlen - aber dass die Versicherung ab 6000 € nicht zahlt ist ja voll mies für den Versicherungsnehmer! )
Das ist aber auch eine Sache der Sichtweise. Etwas Sorgfalt will man dem VN
eben doch auferlegen
In der Praxis ist das mit der Obergrenze aber schon recht ordentlich. Da hat man
vor der VVG Reform schon einige lange Gesichter gesehen. _________________ Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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