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Klausel "grobe Fahrlässigkeit"

 
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nannaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 15:23    Titel: Klausel "grobe Fahrlässigkeit" Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht genau, wie diese Sätze zu deuten sind:

1. Grobe Fahrlässigkeit: versichert bei Schäden bis 6000 €

Soll das heißen,:
a) dass Schäden über 6000 € gar nicht berücksichtigt werden, od
b) dass bei einem Schaden max. 6000 € an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden?


2. Der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit für Schäden, die 1000 € übersteigen ist auf 50 % des Schadens, maximal 10.000 €, begrenzt.

Soll das heißen:
a) dass insgesamt maximal 10.000 € erstattet werden, od.
b) bei einem Schaden maximal 10.000 € erstattet werden und davon 50 %?

Bitte nur antworten, wenn es einer sicher weiß, danke! Smilie
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

1) Bei einer Schadenhöhe von unter 6000€ wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Schäden über 6000€ werden "ganz normal" behandelt, im Zweifel also wegen grober Fahrlässigkeit Leistung gekürzt/ganz verweigert.

2) Sicher das die Klausel so richtig zitiert ist?
_________________
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nannaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

Ja, ich habe beide Klauseln wortwörtlich und mit Kommata so abgeschrieben (,weil es u. a. ja auch aufgrund der Kommata eine andere Bedeutung bekommt.)

Aha, also bei 1. ist Antwort a) "richtig".... Smilie (Na gerade die "kleineren" Summen kann man doch vielleicht noch eher bezahlen - aber dass die Versicherung ab 6000 € nicht zahlt ist ja voll mies für den Versicherungsnehmer! Geschockt)


P.S.:
VOR 2. steht noch: versichert bei Schäden bis 1000 €.
(Und dann: Der Verzicht der Einrede..............)
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rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

nannaa hat folgendes geschrieben::
Aha, also bei 1. ist Antwort a) "richtig".... Smilie (Na gerade die "kleineren" Summen kann man doch vielleicht noch eher bezahlen - aber dass die Versicherung ab 6000 € nicht zahlt ist ja voll mies für den Versicherungsnehmer! Geschockt)


Das ist aber auch eine Sache der Sichtweise. Etwas Sorgfalt will man dem VN
eben doch auferlegen Winken

In der Praxis ist das mit der Obergrenze aber schon recht ordentlich. Da hat man
vor der VVG Reform schon einige lange Gesichter gesehen.
_________________
Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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