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Pflicht auf Spurensicherung?

 
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ric03
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 17:30    Titel: Pflicht auf Spurensicherung? Antworten mit Zitat

Angenommen, Bürger Y ruft morgens halb sieben die Polizei, da die Scheibe von seinem KFZ zerschlagen ist, die Elektrik außer Betrieb ist (versucht, Zündschloss kurzzuschließen) und Wertgegenstände fehlen. Die Polizei nimmt den Fall auf und ruft die Spurensicherung an, da z.B. deutliche Fußtrittspuren an einer Scheibe vorhanden sind. Die Spurensicherung hat keine Zeit und verlangt, dass Bürger Y das KFZ auf eigene Kosten von einem Abschleppservice an einen 10 km entfernten Ort bringen lässt, wo es erst nach 13 Uhr untersucht werden kann. Eine weitere Option ist, dass der Bürger mehrere Stunden bei Minusgraden ohne ausreichend Bekleidung bis 13 Uhr am KFZ wartet, das KFZ darf er nicht berühren, muss es aber bewachen. Der Bürger empfindet beide Varianten als unmöglich (kein Geld, Kälte) und lässt das KFZ von einer bekannten Person nach Hause schleppen, alle Spuren sind verloren und er hat keine Hoffnung auf Aufkläruzng. Wie ist die Rechtslage?
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas ähnliches hatten wir erst kürzlich hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164800&highlight=163+stpo

Wie bereits gesagt, entsteht die Pflicht hier auch aus dem § 163 StPO.

Ich für mich sehe das in diesem Fall so, dass bei einem derartigen Massendelikt, dass für Y sicherlich ärgerlich ist, aber für die Polizei leider nicht die gleiche Priorität besitzen kann, wie andere, durchaus zumutbar, den Wagen solange zu 'bewachen', bis einer der meist dünn gesäten Experten der Spurensicherung dort eintreffen kann.

Wenn Y aus was für Gründen auch immer nicht bis zum Eintreffen der Spurensicherung warten kann, hat er 'Pech' gehabt.
_________________
Alles wird gut.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bürger ist Opfer einer Straftat geworden. Und zwar eines "Besonders schweren Fall des Diebstahls aus Kfz". Die Polizei hat den Fall aufgenommen.
Damit ist dem Recht erst einmal Genüge getan. Da der Bürger nicht auf die Polizei hören wollte, ist er als Spurenvernichtungskommando aufgetreten. Da ist sein eigenes Problem.
Weshalb hat der Bürger nicht zusammen mit seinem Bekannten in dessen Auto gewartet?
Der Bürger erwartet aber nicht ernsthaft den Ersatz seines Schadens weil die Polizei, sprich Spurensicherung nicht umgehend an den Tatort geeilt ist? Geschockt
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 11:21    Titel: Re: Pflicht auf Spurensicherung? Antworten mit Zitat

ric03 hat folgendes geschrieben::
. Wie ist die Rechtslage?



Wäre nicht die Frage nach der Haushaltslage besser ?



(SRY - aber das konnte ich mir nicht verkeifen - auch wenn es dem Thema nicht weiterhilft, jedoch genau das Problem zeigen dürfte)
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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