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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 27.12.08, 11:29 Titel: Mietvertrag mit unterschrieben |
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Herr W. hat eine frage.
Er Wohnt noch mit seine Lebensgefährtin (exfreundinn) in einer Wohnung in München.
Beide stehen aber im Mietvertrag und er möchte aber ausziehen und wieder zu seinen Kindern nach NRW.
Den Mietvertrag hat er auch unterschrieben.
Nun ist die frage muss sich Herr W.auch an die Kündigungsfrist haltenund kann der Vermieter sagen sie ziehen nicht aus sie müssen hir auch 3 Monate Wohnen bevor sie in ein andere Wohnung ziehen?oder kann er einfach die Wozhnung verlassen ohne irgendwelche Pflichten zu geben....
Danke im vorraus |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 27.12.08, 11:46 Titel: |
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Wie kommen Sie denn darauf, dass es speziell für diesen Zeitgenossenen besondere Regeln geben soll? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 27.12.08, 12:40 Titel: |
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Hinzu kommt: wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Es sei denn, beide Mieter und der VM sind einverstanden, dass einer der Mieter aus dem Mietvertrag aussteigt.
Ausziehen kann Herr W. natürlich jederzeit - die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben allerdings bestehen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 27.12.08, 12:52 Titel: |
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| Aber kann die Mit Mieterin sagen ne du bleibst 3 Monate bis zur endgültigen Kündigung wegen den Kosten? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.12.08, 13:45 Titel: |
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Bleiben wohl kaum, das wäre dann ja schon fast Freiheitsberaubung . Allerdings kann die Mietzahlung bis zum Ende des Vertrages verlangt werden. |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 27.12.08, 13:50 Titel: |
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| dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | | Aber kann die Mit Mieterin sagen ne du bleibst 3 Monate bis zur endgültigen Kündigung wegen den Kosten? | Korrektur: Sie kann sagen "du zahlst solange deinen Anteil, wie der Mietvertrag besteht." Ob er wohnen bleibt oder nicht ist irrelevant.
Und wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen ihn auch beide kündigen.
Weigert sie sich, zu kündigen, muss er die Zustimmung einklagen. Erst danach wird die Kündigung wirksam und 3 Monate später isses dann vorbei. Insgesamt dann vermutlich wesentlich länger als 3 Monate ab jetzt.
Wer dann welche Kosten zu tragen hat und welche Ansprüche gegen den anderen, ist danach zu klären. Auf jeden Fall kostets was - aber in solch einem Rosenkrieg sind rationale Entscheidungen eher selten.
Am billigsten und einfaschten ist es, wenn der Mietvertrag ab sofort aus sie allein umgeschrieben wird - falls der Vermieter dem zustimmt.
Und falls er Alleinverdiener ist und sie arbeitslos mit Kindern, wird er das vermutlich nicht. Dann kann er sich nämlich bis zum Ende des Mietverhältnisses wegen der Miete an ihn allein wenden. Wegen dem gemeinsamen Mietvertrag sind beide Gesamtschuldner und der Vermieter darf sich aussuchen, von wem er die Miete verlangt / einklagt.
Dumm gelaufen für IHN.
hws |
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 28.12.08, 13:12 Titel: |
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| Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft dort alleine klarzukommen weil man nimanden hat etc nur die kinder und der freund schon ausgezogen ist? |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 28.12.08, 13:31 Titel: |
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| dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | | Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft... |
Ja, das kann man. Hilfreich sind hierzu Personen, die das PsychKG anzuwenden wissen.
Sagen Sie mal, dr.hardstyle: auf wieviele Arten versuchen Sie denn noch, um die Kündigungsfrist herumzukommen?
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dr.hardstyle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 28.12.08, 13:38 Titel: |
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| Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | | dr.hardstyle hat folgendes geschrieben:: | | Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft... |
Ja, das kann man. Hilfreich sind hierzu Personen, die das PsychKG anzuwenden wissen.
Sagen Sie mal, dr.hardstyle: auf wieviele Arten versuchen Sie denn noch, um die Kündigungsfrist herumzukommen?
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Ich nicht sondern die jenige Person die da Wohnt.....sie möchte dort raus..und wiedr nach NRW zurück zu iher Familie die sie hir hat weil sie dort keine Freunde nix hat und es nicht schafft sich mit dem Arbeitgeber zu einigen wegen den Arbeiszeiten |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 28.12.08, 13:52 Titel: |
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Sie kann ja jederzeit da raus. Niemand hält sie dort fest. Nur entläßt auch ein noch so großes Gefühl der Einsamkeit niemanden aus der Pflicht, seine Miete zu zahlen.und seine Verträge einzuhalten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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