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Ich habe von meinem Bruder eine Wohnung verkauft bekommen,in der er vorher gewohnt hat.Vom Steuerberater bin ich dahingehend beraten worden,dass mein Bruder die Wohnung erst an meinen Vater und dieser dann die Wohnung an mich weiterverkaufen sollte,um Grunderwerbssteuern zu sparen.So ist es dann auch geschehen.Allerdings hat sich das Finanzamt zwei Wochen später gemeldet um doch Grunderwerbssteuern einzufordern.
Wie sieht denn nun die Rechtslage aus?Müssen eventuell Wartezeiten eingehalten werden?
Fordern können die schon - aber sie es bekommen.....???????
Legen Sie Einspruch ein gegen den Grunderwerbsteuerbescheid.
Wenn ich wählen kann, wem ich mehr Kompetenz zutraue - dem Finanzbeamten oder dem Steuerberater, so würde ich Letzteren bevorzugen.
Wenn ich wählen kann, wem ich mehr Kompetenz zutraue - dem Finanzbeamten oder dem Steuerberater, so würde ich Letzteren bevorzugen.
Da könnten Sie im Bereich Grunderwerbsteuer ganz schön falsch liegen. Der Finanzbeamte macht den ganzen Tag nichts anderes, während 90% der Steuerberater von diesem Fachgebiet keine Ahnung haben. Auch weil sie damit so gut wie nie was zu tun haben, zumindest nicht mit Problemfällen.
Das FA könnte einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) geltend machen, wenn das Grundstück an den Bruder verkauft werden sollte und der Vater nur aus steuerlichen Gründen dazwischengeschaltet worden ist.
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