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Wann ist das Ergebnis der DU-Untersuchung mitzuteilen ?

 
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Antione
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:29    Titel: Wann ist das Ergebnis der DU-Untersuchung mitzuteilen ? Antworten mit Zitat

Nun nehmen wir mal an, Beamter A war vor 4 Monaten zu der dienstlich bestellten DU-Untersuchung. Das Ergebnis hat man ihm aber immer noch nicht mitgeteilt. Sein Facharzt hält ihn auch weiter für dauerhaft DU.
Wann wird ihm die Behörde denn das Ergebnis der Untersuchung mitteilen.
Gibt es da Fristen ??
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

1. Das Beamtenrecht kennt da m.W. keine Fristen.
2. Vor dem Hintergrund, dass der Beamte offenbar keine Versetzung in en Ruhestand beantragt hat, sollte er sich entspannt zurücklehnen und die vollen Bezüge "kassieren" anstatt die geringeren Versorgungsbezüge.
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