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Beschluss ohne Richter?

 
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Woar
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 103
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:19    Titel: Beschluss ohne Richter? Antworten mit Zitat

Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist korrekt so und nachzulesen im Rechtspflegergesetz
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:36    Titel: Re: Beschluss ohne Richter? Antworten mit Zitat

Woar hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird.


Beschlüsse sind nur durch ges. Richter nach Art. 101GG zu fertigen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie irren erneut.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Frank,

dann wird wohl das Rechtspflegergesetz und in Teilen auch die ZPO geändert werden müssen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu müßte TanteMüller aber einen entsprechenden Antrag stellen. Ich glaube, es war das grüne Formular mit den fünf Durchschlägen für BMJ, BMI, Petitionsausschuß, den Wahlkreisabgeordneten und das Bundeskanzleramt. Winken
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.

Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:22    Titel: Re: Beschluss ohne Richter? Antworten mit Zitat

Woar hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird.


§§ 120 IV ZPO, 20 Nr. 4c RPflG



§ 20 RpflG
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Folgende Geschäfte im Verfahren nach der Zivilprozeßordnung und dem Mieterschutzgesetz werden dem Rechtspfleger übertragen:
...
4. im Verfahren über die Prozeßkostenhilfe
...
c) die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nach § 120 Abs. 4, § 124 Nr. 2, 3 und 4 der Zivilprozeßordnung;
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.

Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen.


v.Mangoldt, Klein, Starck wäre hier passend
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.

Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen.


v.Mangoldt, Klein, Starck wäre hier passend


Stimmt, der ist dicker! und wer dicker ist hat Recht, das wissen wir seit Kohl (oder auch Calmund) Lachen
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Und hätte ich von Mangoldt genannt, wäre natürlich Jarass der Richtige gewesen.
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