Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.12.08, 13:29 Titel: Wann ist das Ergebnis der DU-Untersuchung mitzuteilen ?
Nun nehmen wir mal an, Beamter A war vor 4 Monaten zu der dienstlich bestellten DU-Untersuchung. Das Ergebnis hat man ihm aber immer noch nicht mitgeteilt. Sein Facharzt hält ihn auch weiter für dauerhaft DU.
Wann wird ihm die Behörde denn das Ergebnis der Untersuchung mitteilen.
Gibt es da Fristen ??
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 28.12.08, 16:43 Titel:
1. Das Beamtenrecht kennt da m.W. keine Fristen.
2. Vor dem Hintergrund, dass der Beamte offenbar keine Versetzung in en Ruhestand beantragt hat, sollte er sich entspannt zurücklehnen und die vollen Bezüge "kassieren" anstatt die geringeren Versorgungsbezüge.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.