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Landesbeamter NRW Zurruhesetzung wg. ges. Einschränkungen

 
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liselo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 22:44    Titel: Landesbeamter NRW Zurruhesetzung wg. ges. Einschränkungen Antworten mit Zitat

Hallo,

kann ein Landesbeamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden wenn er durch einen Facharzt ein Attest erhalten hat, nachdem er keinen Nachtdienst mehr verrichten kann.

Alle anderen Dienste ( Wochend-, Feiertags-, Früh- und Spätdienst ) führt der Beamte ohne gesundheitliche Fehlzeiten aus.

Meiner Meinung nach gibt das LBG NRW diese Art der Zurruhesetzung nicht her.

Falls doch, kann mir jemand die Fundstellen im Gesetz bzw. VVèn bennenen.

Danke...........
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feuerrdrachin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Ich wurde damals noch nicht in den Ruhestand versetzt. Es ist eine dienstliche Einschränkung. Du bist nicht mehr für alles einsetzbar. Ich weiß nicht wo Du arbeitest ? Wenn das von einem Facharzt kommt dann kommen intern die ersten Fragen bei den Sachbearbeitern auf und es wird( so war es bei mir) auf die Fehlzeiten geachten und auf was du krankgeschrieben wirst. Ob es was mit dem Attest zu tun hat. Es sind nur meine Erfahrungen aber ich weiß von Kollegen die diese Erfahrungen auch gemacht haben.
Gruß feuerrdrachin
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beamte ist nicht in den Ruhestand zu versetzen, wenn er noch eine anderweitige Aufgabe wahrnehmen kann
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