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Verfasst am: 26.12.08, 14:24 Titel: Belegeinsicht nur bei gefördertem Mietraum?
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen, dass ein Mieter nur Rechnungskopien der Jahresabrechnungen anfordern kann, wenn es sich um gefördertem Mietraum handelt!? Besteht das Recht wirklich auch nicht, wenn man den Verdacht hat, dass der Vermieter sich bereichern will und absichtlich falsch abrechnet? Was ist, wenn ein Mieter weiß, dass tatsächlich mehr Menschen im Haus wohnen, als der Vermieter die Kosten verteilt hat. _________________ Gruss
Tina
das ist richtig. Bei gefördertem Mietraum ist der VM verpflichtet gegen Kostenerstattung, die Belege in Kopie vorzulegen.
Im frei finanzierten Wohnungsbau ist dies so nicht vorgesehen. Dennoch kann der M die Belege einfordern, wenn es ihm nicht zumutbar ist, die Belege am Wohnort des VM einzusehen. (Große Entfernung). Der M kann es im Übrigen immer beantragen. Wenn der VM sich darauf einlässt, umso besser.
Wenn man sodann den Verdacht etwaiger Betrugsabsichten des VM hegt, dann berechtigt dies auch nicht zur Übersendung von Kopien der Rechnungsbelege. Für deratige Ermittlungen ist die Staatsanwalt zuständig und nicht der Mieter.
Gibt es dafür einen Gesetzestext? Wo kann ich den § nachlesen bzw. kopieren?
Da haben Sie Volker13 wohl falsch verstanden. Beantragen können Sie alles, nur der Vermieter muss sich nicht darauf einlassen. Folglich gibts auch keinen § dafür.
Ich verstehe auch nicht, was der 259 überhaupt mit der Zusendung von Belegen zu tun haben soll? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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