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Privatverkauf im Internet

 
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pkgt
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Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 16:44    Titel: Privatverkauf im Internet Antworten mit Zitat

Hallo, vor 10 Tage habe ich neue Unterwäsche-Set im Internt verkauft, ich habe das geld bekommen und den artikel abgeschickt. 1 woche nach der erhalt der ware bewertet der käufer meine ware als --> top! <--, 12 stunden später kam die meldung die ware ist beschädigt ( der käufer sagt, es sei ein loch da). Der käufer verlangt von mir eine rücknahme und geldersattung. bei der artikelbeschreibung stand: die ware ist neu, mit etikett; privatverkauf, keine garantie und rücknahme.

bin ich verpflichtet, wenn ich neue ware verkaufe, die ware zurückzunehmen?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bin ich verpflichtet, wenn ich neue ware verkaufe, die ware zurückzunehmen?
Sagen wir mal so: Manchmal.

Wusste der Verkäufer von einem Loch?

Grüße
KurzDa
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pkgt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 19:55    Titel: Internetverkauf Antworten mit Zitat

ich habe die ware geprüft, es war alles ok. die ware war 1 woche bei dem käufer, dann hat er den artikel geschänkt, ( als er die wäsche verpackt hat, hat er auch nichts bemerkt), die ware wurde als ""sehr gut"" im Internet schon bewertet, und dann hat er sich gemeldet, dass die Ware mängel hat.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ironie Smiley
Vielleicht war's ja Reizwäsche und das Loch mußte bestimmungsgemäß da sein ? Mit den Augen rollen
Scherz beiseite :
Vielleicht will der Käufer ja ein "krummes" Ding drehen ? Geld zurück und Ware behalten ?
Nicht zu beurteilen .
Der Verkäufer sollte sich aber überlegen, wie sehr ihn eine total schlechte Bewertung des Käufers stört, wenn er die Ware nicht zurücknimmt .
Cool
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aber der Verkäufer wurde doch schon mit "gut" bewertet? Mit den Augen rollen
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Aber der Verkäufer wurde doch schon mit "gut" bewertet? Mit den Augen rollen

Richtig und zu blöd von mir ! Verlegen
Wer lesen kann ist doch im Vorteil !
Mit den Augen rollen
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe da keinen durchsetzbaren Anspruch des Käufers.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 23:08    Titel: Re: Privatverkauf im Internet Antworten mit Zitat

pkgt hat folgendes geschrieben::
bei der artikelbeschreibung stand: die ware ist neu, mit etikett; privatverkauf, keine garantie und rücknahme.
Entschuldigung für die Frage nicht zum Thema:
Bedeutet die Erklärung des Verkäufers "keine Garantie" den Gewährleistungsausschluss? Ich vermute, dass ein Gericht das bereits entschieden hat...
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nun hier wird man auslegen müssen und mit "keine Garantie" ist landläufig wohl der Ausschluss der Gewährleistungsrechte gemeint.
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