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Nachbar legt Weg auf angrenzendem Grundstück an

 
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Mike Meyers
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 23:27    Titel: Nachbar legt Weg auf angrenzendem Grundstück an Antworten mit Zitat

Guten Abend,

mal angenommen der Besitzer A einer Baumwiese stellt fest dass der angrenzende Nachbar auf seiner Baumwiese einen Treppenaufgang und Weg von kleinen Bäumen gesäumt errichtet hat. Welche Möglichkeiten hat Besitzer A, dass das entfernt wird. Das ganze scheint schon vor längerer Zeit angelegt worden zu sein.
Der Aufgang stört Besitzer A nicht wirklich, allerdings wird die Baumwiese Bauland und der Aufgang ist dann im Weg.
Über den Weg gelangt der Nachbar auf einen öffentlichen Feldweg.

Vielen Dank für Eure Tips.

MfG
Mike
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JollyJumper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir mal davon aus dass es kein Wegerecht oder anderweitige nachbarschaftsrechtliche Vereinbarungen gibt.
Jedes Grundstück gehört zu jeder Zeit immer irgendeiner Person, Personen, Personenkreis, Gesellschaft, etc.
Nur auf seinem eigenen Grundstück darf man (baurechtliche Aspekte außen vor) bauliche Anlage oder Wege anlegen ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten.

Daher:
1) Erbauer der Treppe + Weg mit Frist (2 Wochen) zum Rückbau auffordern.
2) Nach Ablauf der Frist Anlagen selbst entfernen und Schadenersatz dafür geltend machen.
3) Zaun ziehen!

JJ
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Mike Meyers
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem angenommen Fall besteht bereits ein Zaun, der dem Treppenbauer gehört. In dem Zaun gibt es seither auch eine Gartentor.

Reicht es wenn Besitzer A den Rückbau erst verlangt wenn er sein Grundstück bebauen will? Oder sollte das möglichst schnell geschehen?
Gibt es denn eine Frist nach der ein Gewohnheitsrecht entsteht und dieser Weg und die Treppe dann rechtsmäßig wären?

Vielen Dank
MfG
Mike
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