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recht.de :: Thema anzeigen - §286 bzw. §284 a.F. BGB
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§286 bzw. §284 a.F. BGB

 
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 21:58    Titel: §286 bzw. §284 a.F. BGB Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber mich interessiert woher die "30 Tage" im §284 a.F. BGB kamen?
Gibt es historische Aspekte o. irgendwelche Gründe? Wieso z.B. nicht 20 oder 14 Tage??? Wird wohl als angemessen gesehen, oder?
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten.
Viel Grüße
Mertan
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

daher:

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000, BGBl. I S. 330.

Einfach mal danach gurgeln, dann erhält man u.a. diesen Treffer.
_________________
Gruß
Peter H.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Mühe.
Ich konnte aber leider nichts zu meiner Frage "warum 30 Tage, nicht mehr und nicht weniger" finden...
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vgl. S. 15 + 16 dieses pdf-Dokumentes, der BT-Drucksache 14/2752
_________________
Gruß
Peter H.
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mertan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.
Das hilft mir weiter Winken

Viele Grüße
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