Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankenversicherungslos???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankenversicherungslos???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jo_22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 11:45    Titel: Krankenversicherungslos??? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe ein großes Problem mit einer Freundin von mir.

Sie, 20, ist zur Zeit in einer staatlich anerkannten Berufsfachschule in Ausbildung zur Familienpflegerin (staatlich anerkannter Abschluss) und erhält dabei kein Arbeitsentgelt. Seit Sommer letzten Jahres besucht sie die Schule und würde voraussichtlich Sommer 2007 ihren Abschluss machen. Wohnt seit einigen Jahren, aufgrund einer Entscheidung durchs Jugendamt, bei ihrer Oma (Sozialhilfeempfängerin, ALG 2). Die Mutter ist ebenfalls Sozialhilfeempfängerin (ALG 2). Sie selbst erhält 350 EUR BAFöG, sowie Kindergeld für 1 Kind.
Bis zum 1. Jan 2005 war die Freundin von mir über ihre Mutter bei der gesetzlichen Krankenkasse (AOK) als Betreute vom Sozialamt versichert. Da jedoch zum 1. Jan 2005 Hartz IV in Kraft trat, hat man ihr einen schreiben zugeschickt, dass sie ab diesem Zeitpunkt VERSICHERUNGSLOS ist.
Sie selbst war seitdem mehrmals (5 oder 6 mal) bei der Krankenkasse, hat über alle möglichen Mittel versucht einen Versicherungsschutz zu beantragen, hat ihn jedoch jedesmal abgelehnt bekommen, mit der Begründung, dass sie aufgrund des fehlenden Einkommens nicht pflichtversichert werden kann. Freiwillig versichert jedoch auch nicht, da sie als betreute des Sozialamtes keine Vorversicherungszeit nachweisen kann. Ich selber habe mich da jetzt auch in die sache eingeschaltet, habe mir einige Tage freigenommen und mich mit der Materie auseinandergesetzt. Habe alleine gestern (29.03.2005) insgesamt 2 Stunden lang mit den Sachbearbeitern gesprochen und div. Ämter aufgesucht, jedoch ohne Erfolg in Aussicht.
Über die Großmutter versichert werden kann sie nicht, da das Gehalt der Oma theoretisch nicht ausreicht, um Ihre Enkelin zu unterhalten (§10, Abs. 3 SGB V)
Man argumentierte damit, dass sie die berufsschulische Ausbildung abbrechen und sich arbeitslos melden müsse, um einen Krankenversicherungsschutz zu bekommen. Oder sie müsse eine Ausbildungsstelle mit Arbeitsentgelt kurzfristig finden, so dass sie wieder sozialversicherungspflichtig wird. Zu guter Latzt gab man uns den Rat, einen Job zu suchen, in der sie so viel verdienen würde, dass sie wieder sozialversicherungspflichtig wird.
Die erste Möglichkeit halte ich für eine soziale Katastrophe, weil sie dann kaum eine Chance mehr hätte, irgendwo wieder reinzukommen. Das Zweite ist jetzt in der kurzen Zeit auch nicht realisierbar. Letzteres halten wir auch nicht für möglich, da sie alleine für die berufsfachschulische Ausbildung so viel Zeit investieren muss, dass es rein rechnerisch gar nicht aufgeht.
Die andere Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen, ist nicht wirklich möglich, da die Beiträge so hoch sind, dass sie einen größeren Teil ihres Bafögs darin investieren müsste.


Kann es denn sein, dass Menschen, mit einfachen Mitteln und viel Mühe die Möglichkeit nutzen wollen, ein Beruf zu lernen, durch solch wichtige Dinge gehindert werden? Ich verstehe nicht, warum man diese Menschen nicht unterstützt. Ich habe auch mein Bestmöglichstes versucht, bin jedoch mit meinem Latein am Ende. Und ich finde es ehrlich gesagt verantwortungslos, einen Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in der Welt laufen zu lassen. Da braucht auch nur der kleinste Unfall passieren (muss ja noch nicht einmal ihre Schuld sein) und sie könnte die Rechnung nicht mehr bezahlen.

Daher meine Fragen an die Experten hier im Forum. Kann es sein, dass wir hier irgendwas übersehen haben oder irgendwie irgendwas erzwingen können? Ich sehe da keine Chance, wenn ich ehrlich bin...

Ich bin selber als (noch bis Okt diesen Jahres in Ausbildung befindlicher) Krankenpfleger in einem Krankenhaus tätig und habe daher sehr gute (private) Kontakte zu Ärzten, die sie versuchen zu helfen, sofern das kostenlos möglich ist. Ich selbst versuche auch, soweit ich das in meiner Kompetenz darf, Ratschläge ab, damit sie nicht alleine da steht. Das ist jedoch auch keine Lösung des Problems.

Danke für die Antworten... Jo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wie ist die Mutter deiner Freundin versichert? Wurde diese vielleicht über den ALG II Bezug bei einer Krankenkasse angemeldet?

Normalerweise wird vom Arbeitsamt der Familienvorstand bei der Krankenkasse angemeldet und die restlichen Familienmitglieder in der Familienversicherung aufgenommen. Denn die Bezieher von ALG II sind grundsätzlich auch Versicherungspflichtig, jedoch ist bei diesen ein Anspruch auf Familienversicherung vorrangig.

Ich vermute fast, dass deine Freundin bei der Mutter in der Familienversicherung aufgenommen werden soll.

Welche Möglichkeiten hat deine Freundin, sich evtl. bei einer Uni einzuschreiben? Denn als Studentin wäre sie in der KVDS versicherungspflichtig. Die Beiträge wären hier mit ca. 55 € doch sehr erträglich. (Günstiger geht es nicht, wenn man nicht Versicherungspflichtig ist.)

Ich kann sehr gut verstehen, dass deine Freundin nicht ihre schulische Ausbildung aufgeben will. Ich bin ja selber auch nur ein Jahr älter und nun im 2. Ausbildungsjahr. Es ist ja nun doch ziemlich schwer, etwas zu finden.

Ich finde es gut, dass du dich so um sie kümmerst. Wie ich aus der Praxis merke, benötigen gerade Personen, wo alles so ungeklärt ist wirklich eine stützende Hand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jo_22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sie würde sofort ne betriebliche Berufsausbildung anfangen, wenn sie es könnte. Sie wollte sowieso immer Krankenschwester werden, von daher wäre das klasse, wenn das klappen würde.
Als Studentin kann sie sich leider nicht einschreiben lassen, da sie nur Realschulabschluss hat. Man hat uns aber gesagt, dass dieser Tarif auch für Azubis ohne Arbeitsentgelt gilt, jedoch bei ihr nicht möglich ist, wegen der doofen Vorkassenzeit. Wenn das machbar gewesen wäre, hätte sie es sofort gesagt. Die AOK meinte sogar, dass sie für die letzten 3 Monate (Jan/Feb/Mär) auch rückwirkend den schutz bekommen hätte in diesem falle, wen sie die vorversicherungszeiten erfüllen würde, was sie ja aber nicht tut.
Das nächste Problem kommt erst. Leider liese sich ein Zahnarztbesuch mit kleiner OP nicht vermeiden. Jetzt zum Quartalsende laufen die Abrechnungen. Sie sagte damals zum Zahnarzt, dass sie vorher bei der AOK versichert war, und die wollen ihnen die Rechnung schicken. Wenn die das merken, kriegt sie sie aber dennoch. Ist ja nur ne Frage der Zeit.
Sie kann über die Mutter nicht versichert werden, da sie ja nicht unterhält und 2. ihr Einkommen zu gering wäre, so dass sie sie auch theoretisch nicht unterhalten können (was sie aber in der Praxis dennoch tut, aber die Kasse nix von wissen will).
Bei der Oma ist es das selbe. Theoretisch (auch wenn es in der Praxis total anders aussieht), könne die Oma sie nicht betreuen und hat daher keinen Anspruch auf Familienversicherung über die Oma.

-----------------

*ARGH* Ich sehe gerade, du hast gerade auf ein Lichtschimmer am Ende des Horizonts gezeigt. VersicherungsPFLICHTIG ist sie ja durch die Ausbildung ohne Arbeitsentgelt. Muss man da eine Vorversicherungszeit erfüllen? Soweit ich informiert bin, nämlich nicht. Und das ist wohl der Kausus Knacktus. Alle reden bei der AOK von einer freiwilligen Versicherung nach §9 SGB. Hab ich da irgendwas jetzt verwechselt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jo_22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss an dieser Stelle was korregieren. Sie ist nicht an der Berufsfachschule tätig, sondern an der Fachschule. Diese Fachschule beinhaltet auch mehrwöchige Praktikas ohne Einkommen sowie einmal die woche die ambulante Pflege bei Menschen ohne Einkommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich hatte heute erst mal wieder den § 5 SGB V gelesen. Ich meine, da stand auch was von Azubis, ohne Arbeitsentgelt. Als solches ist sie versicherungspflichtig. Versicherungspflichtige müssen keine Vorversicherungszeit erfüllen. Dies ist in vielen Fällen auch gar nicht möglich.

Wenn deine Freundin in den letzten 18 Monaten (bzw. seit dem 1. Juli 2003) nicht Mitglied einer GKV war, kann sie sich auch eine andere Krankenkasse als die AOK aussuchen. Wenn die AOK also (mal wieder) Zicken macht, ruft doch einfach mal bei anderen Krankenkassen an.

Zitat:
Sie kann über die Mutter nicht versichert werden, da sie ja nicht unterhält und 2. ihr Einkommen zu gering wäre, so dass sie sie auch theoretisch nicht unterhalten können (was sie aber in der Praxis dennoch tut, aber die Kasse nix von wissen will).
Welche Krankenkasse hat euch den diesen, entschuldigung, Schwachsinn erzählt? Wer auch immer euch das erzählt hat, hat Absatz 1 und 3 vom § 10 SGB V ziemlich durcheinander geworfen.

Im Absatz 1 steht, dass Kinder die
  • in Deutschland wohnen
  • versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind (verschiedene Paragraphen)
  • die nicht von der versicherungspflicht befreit sind oder aufgrund von überschreitens der JAE versicherungsfrei
  • nicht hauptberufliche selbstständig sind
  • kein Gesamteinkommen dass 345 € bzw. 400 € bei einer geringfügigen Beschäftigung überschreitet haben

bei ihren Eltern in der Familienversicherung aufgenommen werden können.

In Absatz 3 steht, dass als Kinder auch Enkel und Stiefkinder anerkannt werden können, wenn diese überwiegend von dem Mitglied ernährt werden. Diese Regelung tritt allerdings nur bei Enkeln und Stiefkinder auf. Da deine Freundin ja die leibliche Tochter der Mutter ist, spielt diese Regelung keine Rolle.

Es gibt lediglich noch die Regelung, dass wenn der Ehemann der Mutter gleichzeitig der Vater des Kindes ist und dieser in einer privaten Krankenversicherung und über 3.900 € monatlich verdient, das Kind nicht in die Familienversicherung der Mutter kann.

Du siehst, dass die Familienversicherung bei der Mutter doch möglich ist, wenn deine Freundin nicht versicherungspflichtig ist. Jedoch wird dafür vorausgesetzt, dass die Mutter als Mitglied versichert ist.

Ob die Ausbildung deiner Freundin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist, kann ich leider so nicht beurteilen. Aber dafür evtl. einfach mal bei verschiedenen Krankenkassen morgen anfragen.


Ob die AOK es raus bekommt, ob deine Freundin weiterhin die Karte der AOK verwendet hat, ist nicht sicher. Bei einigen Krankenkassensystem kann man dies bisher noch nicht sehen, da dies nicht direkt über die Krankenkasse abgerechnet wird sondern über eine Zahnkassenärztliche Vereinigung und die rechnen dann in einer Sammelrechnung mit den Krankenkassen ab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.