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In einem Mehrfamilienhaus sind mehrere verschiedene Eigentümer.
Nun hat diese Eigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung und diese soll die Angelegenheiten für die ETG erledigen.
Jedoch konnte diese Hauserwaltung des öffteren schon nicht für die offenen Beträge aufkommen. (Abwasser - Bescheid zugestellt nur an die Hauswerwaltung).
Nun heißt es in der Satzung das der einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner haftet.
Bei ein paar WET handelt es sich um fragwürdige Firmen (gleicher Geschäftsführer) und diese haben verschieden Schreiben/ Bescheide nicht angenommen. Aus diesem Gund wollten wir jeden Eigentümer nun für dieses Abwasserangelenheit einen Bescheid mit PZU zuzustellen.
Der Bescheid wird doch dann als zugestellt betrachtet?? Danach können wir uns doch einen ET heraussuchen, mahnen und vollstrecken???
Wie ist die Rechtslage für diese Handlung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Müsste so sein, die PZU ist die sicherste Form der (Post-)Zustellung, die Unterschrift des Postboten und der Rückschein gelten als Nachweis der Zustellung, jedoch im Zweifel m.W. nicht für den Inhalt.
Ist der VA wirksam bekannt gegeben und bestandskräftig, kann vollstreckt werden... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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