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Recht auf Einsendung von Originalbelegen?

 
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flori999
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 15:40    Titel: Recht auf Einsendung von Originalbelegen? Antworten mit Zitat

Hat die Versicherung zur Erstatung von Leistungen allgemein ein Anrecht auf Einreichung von Originalbelegen? Kann die Versicherung die Auszahlung der Leistungen sonst verweigern? Mit welcher Begründung?

Bei einem Kaufvetrag mit Rechnung muss auch keine Rechnung für Mängelrüge etc.vorgelegt werden, hier reicht ein Zeuge, der den tatsächlichen Kauf bezeugen kann.

Originale sind wie es der Name sagt einmalig und sollten eigentlich beim Eigentümer zur Verwahrung bleiben.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

von den Versicherungen werden die Original verlangt, um zu verhindern, dass der Gleiche Schaden eben mehrmals von verschiedenen Versicherungen bezahlt wird.
Praktisch um einem Betrug vorzubeugen.

Gruß roni
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 17:45    Titel: Re: Recht auf Einsendung von Originalbelegen? Antworten mit Zitat

flori999 hat folgendes geschrieben::
Hat die Versicherung zur Erstatung von Leistungen allgemein ein Anrecht auf Einreichung von Originalbelegen?
"die Versicherung", das ist etwas zuweit gefasst. Um was für eine Versicherung geht´s denn? Die Private Krankenversicherung braucht in jedem Fall die Originalrechnungen (bzw., wenn Beihilfeanspruch besteht, ein Duplikat, auf dem der Apptheker oder der Arzt bzw. die Verrechnungsstelle einen entsprechenden Vermerk angebracht hat).

Die anderen Versicherungen (z.B. Haftpflicht- oder Sachversicherungen) verlangen oft keine Originalbelege.

flori999 hat folgendes geschrieben::

Kann die Versicherung die Auszahlung der Leistungen sonst verweigern? Mit welcher Begründung?
Unter Umständen ja. Mögliche Begründung z.B. in der Hafpflichtversicherung: der Geschädigte legt eine kopierte Reparaturrechnung vor (oder faxt eine Rechnung), und der Schadensachbearbeiter hat aufgrund des Aussehens dieser Kopie die Vermutung, hier könnte der zu zahlende Betrag manipuliert worden sein. Dann hat (in den Augen des Schadensachbearbeiters) der Geschädigte die Schadenhöhe noch nicht ausreichend nachgewiesen (ein Schadensachbearbeiter ist von Natur aus misstrauisch - das ist Einstellungsvoraussetzung .... Auf den Arm nehmen ). Der Nachweis über die Schadenhöhe wäre in diesem Fall erst dann geführt, wenn eindeutige Belege vorliegen. Das kann dann z.B. recht einfach durch Vorlage der Originalrechnung geschehen - der Versicherer kann ja die Originalrechnung nachher wieder an den Anspruchsteller zurücksenden.....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Im speziellen bei der der Glasversicherung gilt häufig der sog. "Naturalersatz" versichert. Dort ist die Vorlage einer Rechnung (und oft im Original) zwingend.

Im Allgemeinen kann man sich die Original-Rechnungen nach Abwicklung des Schadenfalles zurückschicken lassen. U.u. aber mit nem Stempel "der Versicherung" versehen...

Ansonsten wird das "Misstrauen" nicht bei der Einstellung eines Sachbearbeiters verlangt, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit von ganz alleine Winken Anlaß dazu gibts ja genug Smilie
_________________
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