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Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
Verfasst am: 20.12.08, 02:08 Titel: Rechtsberatung in Internet-Foren
Die diesbezügliche Regel in unserem Forum akzeptiere ich selbstverständlich - im Sinne vergleichbar einer Vereinssatzung.
Ich bin schon in vielen Foren aktiv gewesen und habe Ratschläge gegeben zu allem möglichen, wenn ich der Ansicht war, mit meiner eigenen Erfahrung weiterhelfen zu können (z.B. Autoschrauberei, Haushaltsgeräte, PC-Probleme).
Ich habe aber auch schon anderen Menschen in nachbarschaftlichem Plausch aber auch in Foren Ratschläge und Empfehlungen in Rechtsfragen gegeben. Ich sehe einen Ratschlag als Meinungsäußerung, welche nach dem Grundgesetz frei ist und keiner thematischen Beschränkung unterliegt.
Es gibt aus bedauerlichen Anlässen heutzutage wohl hunderte von Foren, in denen irgendeine Internet-Abzocke diskutiert wird. Und da taucht diese Fragestellung immer wieder auf: Darf Bürger A dem Bürger B einen individuellen Ratschlag in Rechtsfragen geben? Ich meine: ja. Natürlich darf er das. Er darf das im Bett zu seiner Frau, er darf das auf der Straße im Gespräch mit dem Nachbarn, er darf das in Forenbeiträgen, er darf das sogar auf einer eigenen speziell darauf ausgerichteten Webseite. Mit der einen einzigen Einschränkung, dass er seine Rechtsratschläge nicht kommerziell gegen Entgelt anbieten darf - im Gegensatz etwa zu Kochrezepten, Gartentipps, Horoskopen oder "Erdstrahlen- und Wasseradernsuche".
So sehe ich die Rechtslage. Sieht das irgendjemand anders?
Jupp, ich sehe das anders, ich hoffe ich kann für dieses komplexe Thema kurz meine Sichtweise darlegen.
Grunsätzlich ist die Sache wohl so wie sie es schreiben. Wenn ihr Nachbar ein rechtliches Problem hat, können Sie ihm ihren Rat geben. Wenn Ihre Mutter nicht weiß wie sie sich verhalten soll, können sie ihr Ihren Rat geben.
Es gibt da nur ein paar kleine Probleme:
1. Sie nehmen dafür kein Geld. Natürlich nicht. Im Zweifelsfall sind das nur Aufmerksamkeiten für Ihre Hilfe.
2. Das Problem ist, dass es so viele Juristen gab/gibt, dass die jeden Fall brauchen. Wenn jetzt der Herr Müller von nebenan mit seinem Erfahrungsschatz in Mietsachen das Geschäft unterläuft, ist das nicht gut!
3. gibt es wahrscheinlich noch ein paar Dinge, die mir jetzt nicht einfallen, aber das wichtigste in der heutigen Zeit ist:
4. Sie raten Ihrem Nachbarn in Mietsachen. Er macht was sie sagen, fällt damit fürchterlich auf die Schn... und sagt dann vor Gericht "aber mein Nachbar hat doch gesagt das sei so".
Und schon haben wir den Salat. Kann man dem unbeholfenen Nachbarn wirklich vorwerfen, dass er Ihren rat dem eines Anwalts vorgezogen hat? Ich finde ja. Aber leider haben unsere Richter und vor allem unsere Politiker seit einigen Jahren ein Problem damit, die armen, naiven, unwissenden Normal-Bürger die Verantwortung für ihr handeln übernehmen zu lassen. Das kann man an tausend Beispielen sehen (ich sag nur Verbraucherschutz oder Rechtsprechung zu Bürgschaften). Ich finde das bedauerlich, aber so ist es nunmal. Ich würde ja sagen "dann hat der Nachbar halt Pech, wenn erstmal ein paar solche Fälle bekannt geworden sind, wo jemand wirklich einstecken muss vor Gericht, besinnen sich die Leute vielleicht wieder auf den Wert eines Anwalts." Aber nun gut, es wird wohl zumindest von den Politikern anders gesehen.
Was aber für den Nachbarn gilt, das muss erst Recht für ein Forum gelten, dass speziell auf diesen Bereich zugeschnitten ist. Denn wer seinem Nachbarn vertraut, der vertraut erst Recht einem Forum für deutsches Recht.
Das ist das Problem. Sie dürfen natürlich Ihrem Nachbarn weiter helfen. Aber nur zu einem gewissen Grad und vor allem sollte klar sein, dass das was Sie ihm sagen einfach nur Ihre Laienhafte Meinung ist. Bestehen daran irgendwelche Zweifel, z.B. weil Sie Jura studieren, wird die Sache schon kritischer. Denn dann sagt der Nachbar im Zweifel "aber der ist Jurist, der hat es doch wissen müssen".
Nö, so einfach ist das ja auch wieder nicht. Gehen Sie zu einem Anwalt und tragen Ihr Problem vor, dann sucht er die entsprechenden Gesetze heraus und vertritt Sie. Die Gegenseite geht aber auch zum Anwalt und der vertritt den anderden. Daran ist doch schon zu sehen, dass es zu den meisten Sachverhalten zwei Meinungen gibt.
Der Richter ist dann in der Pflicht zu schauen, auf welche Seite die Gesetzte "eher" anzuwenden sind. (laienhaft ausgedrückt).
Und hier von Haftung von Laien zu sprechen, um das Primat der Anwaltschaft zu erhalten, also wirlich..... Mancher Laie weiß mehr, als viele Anwälte.
Und wenn ich mir die Rechtsprechung in Bezug auf Mietervereine anschaue. Ein Mieterverein hat einem Mitglied den Rat gegeben, die Miete zu kürzen, der Mieter tat es, bekam die fristlose Kündigung und der Richter sagt, die Kündigung ist rechtens, weil die Kürzung nicht rechtens gewesen sei. Ein Mieter dürfe sich nicht blind auf den Mieterverein verlassen. Tja, nur dumm, dass da auch echte Jouristen saßen *vo ist der Pfeifsmilie?*
Lange Schreibe, kurzer Sinn. Grundsätzlich kann man sich weder auf Anwälte noch auf Laien verlassen. Es kommt immer auf die Sichtweise auf einen Rechtsgegenstand an. Außerdem entsteht häufiger mal der Eindruck, dass Richter nicht unbedingt nach der Rechtsprechung richten...... Mehr sag' ich dazu nicht.
Richter müssen sich auch nicht nach der Rechtsprechung richten, wir haben hier kein case law.
Außerdem haben Sie mich etwas mißverstanden, ich wollte nur ausdrücken, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, warum "Rechtsberatung"...sagen wir mal....problematisch ist.
Natürlich werden beide Seiten von einem Anwalt beraten, aber das heißt schonmal nicht, dass die Anwälte das auch so sehen wir Ihre Mandanten. Oftmals werden Anwälte auch erst tätig, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Aber mal angenommen, ein Anwalt berät wirklich falsch, rät seinem Mandanten etwas, aufgrunddessen dem Mandanten ein Schaden entsteht. Dann macht sich der Anwalt schadensersatzpflichtig. Und er muss dann auch bezahlen, Anwälte sind auch entsprechend versichert. Aber der Jura-Student, auf dessen Aussagen sich ein Unwissender verlässt, hat in der Regel keine entsprechende Versicherung.
Wie gesagt, ich persönlich sehe das nicht so eng, mE ist jeder im Ernstfall selbst Schuld, der auf den Rat eines Nicht-Volljuristen vertraut hat. Aber meine Meinung interessiert dabei vor Gericht nicht
er darf das in Forenbeiträgen, er darf das sogar auf einer eigenen speziell darauf ausgerichteten Webseite.
Nein, das darf er nicht, § 6 RDG.
Zitat:
Mit der einen einzigen Einschränkung, dass er seine Rechtsratschläge nicht kommerziell gegen Entgelt anbieten darf
Darauf kommt es nicht an, § 6 RDG.
Zitat:
So sehe ich die Rechtslage. Sieht das irgendjemand anders?
Ja, natürlich, § 6 RDG.
Zitat:
Ich sehe einen Ratschlag als Meinungsäußerung, welche nach dem Grundgesetz frei ist und keiner thematischen Beschränkung unterliegt.
Das Grundgesetz hilft Ihnen da nicht weiter, da die meisten Grundrechte nur im Rahmen der Schranken der allgemeinen Gesetze, darunter das RDG, ausgeübt werden dürfen.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 21.12.08, 01:16 Titel: Re: Rechtsberatung in Internet-Foren
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Darf Bürger A dem Bürger B einen individuellen Ratschlag in Rechtsfragen geben?
So wie die Sachverhaltsdarstellungen in den Foren - auch hier - erfolgen, ist es schwierig, das richtige herauszufinden. Ohne weitere Aufklärung kann keine vernünftige Anwort gegeben werden, zumal die Fachleute keine Glaskugel haben.
Wenn also einem Juristen eine Geschichte erzählt wird, beginnt erstmal die Arbeit, und zwar herauszufinden, was bisher "verschwiegen" worden ist bzw. welche Unterlagen noch fehlen.
In einem Forum ist diese Arbeit aber von den Profis nicht zu leisten!
Von daher können nur Meinungen ausgetauscht werden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
Verfasst am: 22.12.08, 01:19 Titel:
Metzing hat folgendes geschrieben::
Das Grundgesetz hilft Ihnen da nicht weiter, da die meisten Grundrechte nur im Rahmen der Schranken der allgemeinen Gesetze, darunter das RDG, ausgeübt werden dürfen.
Hmtja..., also ich dachte bisher immer, das wäre umgekehrt, also dass das GG unmittelbar geltendes Recht ist und die Wirkungen von Gesetzen einschränken kann.
Besagten RDG-Paragrafen habe ich gelesen, danke Metzing für den Hinweis. Das RDG geht hier aus meiner Sicht entschieden zu weit. Aber es ist auch unkonkret. Wenn ich mit einer zufälligen Kneipenbekanntschaft an der Theke Rechtsfragen aus seinem oder meinem Lebensumfeld erörtere, dann ist das Bestandteil unserer bürgerlichen Freiheit. In der Antwort auf einen Forenbeitrag sehe keinen fundamentalen Unterschied.
Es gibt in Internet-Foren ja durchaus heikle Fragestellungen (Wie wechsele ich die Bremsbeläge meines Autos...") wo ein falscher oder falsch verstandener Ratschlag zu verheerenden Resultaten führen kann. Dennoch gibt es da nirgendwo gesetzliche Beschränkungen über die Themen, über die Bürger miteinander reden dürfen. Es gibt kein Gesetz, dass nur KfZ-Mechaniker-Meister Schraubertipps geben dürfen, es ist auch nicht so, dass ausschließlich Meisterköche Kochsendungen im Fernsehen moderieren dürfen. In beiden genannten Metiers können Fehler lebensgefährliche Folgen haben. Nur für die Rechtsanwälte gibt es offenbar mit dem RDG eine fette Extrawurst. Das geht mir ordnungspolitisch vollkommen gegen den Strich.
Hmtja..., also ich dachte bisher immer, das wäre umgekehrt, also dass das GG unmittelbar geltendes Recht ist und die Wirkungen von Gesetzen einschränken kann.
Wenn man ein Gesetz oder eine vorschrift im Gesetz für nicht verfassungskonform hält, darf man m.W. beim Bundesverfassungsgericht klagen. Wenn man dort dieselbe Meinung hat, wird das Gesetz geändert oder 'abgeschafft'. Ich kenne das eher aus dem Steuerbereich (VermögenssteuerG, Pendlerpauschale), aber woanders ist das auch möglich.
@Metzing:
§ 6 (2) RDG hat folgendes geschrieben::
Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, ...
Für mich sind nachbarschaftliche Beziehungen nicht eng. Die meisten Nachbarn kenne ich doch gar nicht bzw. nur ihr Aussehen. Gehört jemand aus dem benachbarten Hauseingang (selber Haus, andere Hausnummer) auch zu solchen Nachbarn, die ich unentgeltlich rechtlich beraten darf?
Und wenn ich mit jemandem befreundet bin? Wie eng muss ich befreundet sein?
Ziemlich unklare Vorschrift .
Wenn ich denke, dass meine Beziehung zu Person A eng genug ist, aber damit falsch liege und trotzdem berate, muss ich eine Geldbuße zahlen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
Verfasst am: 30.12.08, 02:50 Titel: Dann war das RDG wohl noch nicht gehörig genug...
I-user hat folgendes geschrieben::
]Wenn man ein Gesetz oder eine vorschrift im Gesetz für nicht verfassungskonform hält, darf man m.W. beim Bundesverfassungsgericht klagen. Wenn man dort dieselbe Meinung hat, wird das Gesetz geändert oder 'abgeschafft'.
...auf dem Prüfstand. Ich hatte mich übrigens in der Wortwahl ganz vergriffen, als ich die Passagen im RDG als "unkonkret" bezeichnete. Das sind sie entsetzlicherweise nicht. Da wird glasklar gemassregelt, was der freie Bürger A mit dem freien Bürger B bereden darf und vor allem, über was die beiden nicht miteinander kommunizieren dürfen. Das ist ja wohl ein sauschlechter Witz! Das RDG ist hier ein klarer Verfassungsbruch, somit werde ich diesen Schund ignorieren, jedenfalls außerhalb dieses Forums.
I-user hat folgendes geschrieben::
Für mich sind nachbarschaftliche Beziehungen nicht eng. Die meisten Nachbarn kenne ich doch gar nicht bzw. nur ihr Aussehen. Gehört jemand aus dem benachbarten Hauseingang (selber Haus, andere Hausnummer) auch zu solchen Nachbarn, die ich unentgeltlich rechtlich beraten darf?
Und wenn ich mit jemandem befreundet bin? Wie eng muss ich befreundet sein?
Ziemlich unklare Vorschrift .:
Unklar... Da haste recht. Oder auch nicht - ich revidierte ja, denn "enge persönliche Beziehung" ist ja doch ziemlich konkret oder könnte zumindest so ausgelegt werden. Das andere Extrem wäre, dass eine Antwort auf ein Forenposting in der Netzwelt des Jahres 2009 eben auch als "enge persönliche Beziehung" interpretiert werden könnte, da man sich hier die Mühe macht, auf das private Anliegen eines Menschen einzugehen - also gibt es hier eine "Beziehung" die sich qualitativ unterscheidet etwa zu der, die man zur Kassiererin im Supermarkt oder an der Tankstelle hat (was man manchmal bedauern mag...).
Aber wie dem auch sei, ich halte das RDG hier für verfassungswidrig und damit ungültig. Ich sehe das als unbeholfene ABM-Maßnahme für Rechtsanwälte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann gewiß nicht auf diese Art und Weise eingeschränkt werden. Ich halte mich an die Forenregeln was das betrifft, aber in meinem sonstigen Leben werde ich dieses Gesetz volles Rohr ignorieren und meine Meinung überall zu allem äußern, zu dem ich mich qualifiziert fühle, ob es um Rechtsfragen geht, Kochtipps oder sonstwas. Basta!
PS: Was bedeutet eigentlich das "verschoben" an meinem Thread. Der war doch schon immer hier beim Zivilprozessrecht, oder etwa nicht?
Verfasst am: 30.12.08, 06:47 Titel: Re: Dann war das RDG wohl noch nicht gehörig genug...
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Das RDG ist hier ein klarer Verfassungsbruch, somit werde ich diesen Schund ignorieren
(...)
Aber wie dem auch sei, ich halte das RDG hier für verfassungswidrig und damit ungültig.
(...)
in meinem sonstigen Leben werde ich dieses Gesetz volles Rohr ignorieren
Sehr schön. Vor allem weil Richter es besonders gerne sehen, dass sich irgendwelche Bürger dazu berufen sehen, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts selbst in die Hand zu nehmen und Gesetze zu verwerfen
Zitat:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann gewiß nicht auf diese Art und Weise eingeschränkt werden
Es ist auf diese Art eingeschränkt. Wenn Sie sich mal umgucken, werden Sie feststellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung -zu Recht- in vielerlei Hinsicht eingeschränkt wird. Darüber sind Sie vermutlich auch ganz froh, sonst würden Sie auch Dinge zu hören bekommen, gegen die Sie im Moment vermutlich gerichtlich vorgehen würden.
Zitat:
Ich sehe das als unbeholfene ABM-Maßnahme für Rechtsanwälte.
Tatsächlich handelt es sich dabei mehr um ein Verbraucherschutzgesetz als um eine "ABM-Maßnahme für Rechtsanwälte".
Aber davon abgesehen wimmelt es nur so von Gesetzen, über die sich alle Welt aufregt, weil sie angeblich ach so ungerecht sind. Aber keiner der Entrüsteten scheint sich Gedanken zu machen, was passieren würde, wenn es diese Gesetze nicht gäbe:
Was halten Sie zum Beispiel von der Beschränkung der Berufsfreiheit, dass nicht jeder einfach eine Apotheke aufmachen kann, sondern dass es davon abhängt, wieviele Apotheken es in der Umgebung schon gibt? Oder dass man für bestimmte Tätigkeiten ein Arzt sein muss? Ich meine es steht doch jedem Patienten frei, ob er sich von einem Unkundigen behandeln lassen will. Oder generell Prüfungen, die einem den Zugang zu einem Berufszweig erlauben bzw. verweigern? Ihrer Ansicht nach ist das ja auch verfassungswidrig, schließlich muss man ja keine zwei Staatsexamen haben, um beraten zu können. Was halten Sie von Brandschutzvorschriften? Man muss ja schließlich kein Geschäft betreten, dass unsicher ist. Was halten Sie von Kündigungschutzvorschriften? Oder warum darf man eine Frau bei einem Einstellungsgespräch nicht fragen, ob Sie schwanger sei? Es geht endlos so weiter....Diese Regeln wurden geschaffen, weil es ohne sie immer wieder zu Zwischenfällen kam, die so nicht tragbar waren. Einige davon leuchten inzwischen jedem ein, andere nicht. Tatsache ist: Wenn jeder jeden ohne fachliche Qualifikation rechtsberaten kann, ist es egal, ob der Beratene weiß, dass der Berater kein Fachmann ist. Im Zweifelsfall vertraut er auf etwas falsches. Er hört sich den Rat ja an, weil er ihn nutzen möchte. Und am Ende ist das Geschrei wieder groß "öhh, der böse Gesetzgeber ist unfähig, warum wurden wir nicht davor geschützt", nach verlorenem Prozess wird dann wieder auf den Rechtsstaat geschimpft.
Zitat:
PS: Was bedeutet eigentlich das "verschoben" an meinem Thread. Der war doch schon immer hier beim Zivilprozessrecht, oder etwa nicht?
Keine Ahnung, aber wir sind hier auch nicht im Zivilprozessrecht, sondern in "Anwaltsrechts/Anwaltshaftung".
Verfasst am: 30.12.08, 07:43 Titel: Re: Dann war das RDG wohl noch nicht gehörig genug...
Hafish hat folgendes geschrieben::
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Das RDG ist hier ein klarer Verfassungsbruch, somit werde ich diesen Schund ignorieren
(...)
Aber wie dem auch sei, ich halte das RDG hier für verfassungswidrig und damit ungültig.
(...)
in meinem sonstigen Leben werde ich dieses Gesetz volles Rohr ignorieren
Sehr schön. Vor allem weil Richter es besonders gerne sehen, dass sich irgendwelche Bürger dazu berufen sehen, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts selbst in die Hand zu nehmen und Gesetze zu verwerfen
Zitat:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann gewiß nicht auf diese Art und Weise eingeschränkt werden
Zitat:
Ich sehe das als unbeholfene ABM-Maßnahme für Rechtsanwälte.
Obwohl nach diesem Thread klar auf der Hand liegt, welche Qualität die (vermutlich entsprechend vehement vorgetragenen) Ergüsse des geschätzten Mitgliedes der Tafelrunde haben werden, bin ich froh, dass das RDG jede Tätigkeit welche eine rechtliche Prüfung erfordert, unter den Anwendungsbereich des Gesetzes stellt.
Mir sind aus meiner dienstlichen Tätigkeit etliche Fälle von bescheidwisserischem obzw. besserwisserischem Querulantentum erinnerlich, denen man jetzt mglw. eher begegnen kann.
Juristen konnte man (bis auf gaaanz wenige handverlesene Ausnahmen) irgendwann von der Sinnlosigkeit entsprechender Anträge etc. überzeugen.
Schlechter stand es in dieser Fage immer mit dem "Kumpel der Bescheid wußte" ....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.12.08, 10:49 Titel: Re: Dann war das RDG wohl noch nicht gehörig genug...
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Das ist ja wohl ein sauschlechter Witz!
Nein. Das ist kompletter Müll. Und zwar das, was Sie hier behaupten.
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Das RDG ist hier ein klarer Verfassungsbruch
Wenn Sie das wissen, sollten Sie auch klagen. Da Sie Ihre eigene Aussage wenig später aber schon wieder relativieren
Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
ich halte das RDG hier für verfassungswidrig
dürfen wir auf eine entsprechende Klage wahrscheinlich doch noch einige Jahrhunderte warten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.12.08, 11:13 Titel: Re: Dann war das RDG wohl noch nicht gehörig genug...
Hafish hat folgendes geschrieben::
Ich meine es steht doch jedem Patienten frei, ob er sich von einem Unkundigen behandeln lassen will.
Genau. gutes Beispiel. Jeder kann einen X-Beliebigen auf der Straße gesundheiltliche Fragen stellen, die derjenige auch beantworten darf.
Oder wo steht, dass das verboten ist?
Er kann also fragen:
Jeder: "Ich habe so Schmerzen im Unterbauch."
X-Beliebiger: "Dann müssen sie Kräutertropfen nehmen, hilft meistens".
Jeder: "Danke, werde ich tun".
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Wird Jeder dann noch kränker und fragt wiederum auf der Straße einen anderen X-Beliebigen:
Jeder: Kann ich den Ratgeber verklagen? Es ging mir sehr schlecht. Beinahe wäre ich gestorben.
Anderer X-Beliebiger: Darf ich nicht sagen, § 6 RDG.
Leider verstehe ich die Logik nicht, vor allem vor dem Hintergrund, daß die Irrtümer der Juristen im Gefängnis sitzen, die Irrtümer der Mediziner aber auf dem Friedhof liegen.
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Mir sind aus meiner dienstlichen Tätigkeit etliche Fälle von bescheidwisserischem obzw. besserwisserischem Querulantentum erinnerlich, denen man jetzt mglw. eher begegnen kann.
Also wenn ich das RDG richtig verstehe, dürfen - abgesehen mal von den Forenregeln - hier Volljuristen ihren Sermon absondern, selbst wenn sie Jahrzehntelang nicht mehr auf diesem Gebiet tätig waren. Sondern z.B.als Fernsehmoderator (der auch öffentlich zugegeben hat, keine Ahnung mehr von Jura zu haben).
Oder verstehe ich das falsch? Und wenn nicht, wo ist da die Qualitätssicherung? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Diskussion scheint jetzt nicht mehr rechtlich zu sein . Es ging hier doch eigentlich nicht um Sinn oder "Verfassungsunkonformität" dieser Vorschrift, sondern um ihre Auslegung. Und diese Frage ist nicht gelöst:
Was gehört zu "ähnlich engen persönlichen Beziehungen" wie Nachbarschaft? Siehe mein Beitrag vom 22.12.08, 17:47, zweiter Teil. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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