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illegaler Aufenthalt aus Versehen! Wiedereinreise möglich?

 
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kata
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:22    Titel: illegaler Aufenthalt aus Versehen! Wiedereinreise möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag! Ich melde mich aus Israel. Meine Freundin besitzt ein Boot, das sie in Italien geankert hat. Nun hat sie aus Versehen (eigene Nachlässigkeit, leider!), die 3 monatige Aufenthaltsgenehmigung um 8 Tage überzogen (zs mit ihrer zweijährigen Tochter und einer Freundin). Am Flughafen Köln würden die drei festgehalten (sie wollten "ganz normal" ausreisen, hatten also eigene Flugtickets mit denen sie, nachdem sie die Abschiebungspapiere unterschrieben haben auch ausgereist sind). Ihnen wurde wohl ein Pflichtverteidiger beigestellt, der auf die üblichen Strafzahlungen eine Bearbeitungsgebühr verlangt hat. Das, so hatte der wirklich freundliche Flughafenpolizist erklärt, sei aber nicht Usus. Daher hat meine Freundin, die nur englisch spricht, den Anwalt daraufhin angesprochen, woraufhin dieser unfreundlich und unkooperativ wurde. (immer wenn wir anrufen, ist er nicht zu sprechen.) Nun endlich die Frage: können wir den Anwalt wechseln? Oder den Prozess selbständig abwickeln? Auf den Formularen die meine Freundin am Flughafen erhalten hat, läßt sich keine Kontonummer entdecken. Naturgemäß wird meine Freundin unruhig. Wenn sie die nächsten 180 Tage (so hat sie das verstanden) nicht in die EU einreisen darf, ist das nicht sooo problematisch. Aber sie muss sich ja doch bald um ihr Boot in Italien kümmern, und möchte sich auch nicht den Weg nach Europa verbauen, nur weil sie Fehler macht. Sprich, wir wollen es nicht schlimmer, sondern besser machen. Hat hier jemand eine Idee, wo wir uns näher über die Rechtslage informieren können? fragt mit freundlichen Grüssen - kata
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hat denn die Freundin?

Was hat das Boot in Italien zunächst mit dem Aufenthalt in Köln zu tun?

Ich glaube eher nicht, dass es bereits zu einer Abschiebung gekommen ist....

Den Anwalt kann sie natürlich wechseln.

Grüße
Ronny Winken
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kata
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Ronny! Danke für die schnelle Reaktion!
Alle Beteiligten haben die israelische Staatsangehörigkeit, sprich 3 Monate hätten sie eigentlich bleiben können. Es gibt tatsächlich Leute, denen nicht klar ist, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie diesen Zeitraum überschreiten. Das ist bei meiner Freundin der Fall. Natürlich ärgert sie sich jetzt schwarz... Weil ich Deutsch kann möchte ich ihr helfen, aber wenn der Anwalt telefonisch für uns nicht zu sprechen ist, was kann ich da machen? Er hat ja den Vorgang in seiner Hand. Wie kann ich das "umleiten"?
Das Boot hat , das ist richtig, nichts mit dem Vorgang zu tun. Das ist nur der Grund, warum meine Freundin baldmöglichst zurück nach Europa muss. Sie ist über Köln gereist, weil sie Freunden einen Besuch abgestattet hat. Sprich: Köln war nur ein Abstecher. Vorher ist sie ja auch nur rumgereist. Arbeiten oder dergleichen, das macht sie zum Glück nun wirklich nicht in Europa.

Es ist ja schon mal eine Erleichterung zu verstehen, dass es sich womöglich nicht um ein Abschiebeverfahren handelt.

Also Hauptsache ist, wir wickeln das möglichst schnell, ohne Komplikation und vor allem unerquickliche Konsequenzen ab. Gibt es dazu rechtliche Grundlagen, an die wir uns halten können? Tausend Dank schon mal im Vorhinein!!!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die israelischen Staatsangehörigen dürfen in der Tat visumfrei (zu Besuchszwecken) für drei Monate nach Schengenland einreisen.

Falls sie sich wegen eines Erstverstoßes Gedanken macht, denke ich sind die unbegründet, da deswegen noch keine Abschiebung/ resp. Ausweisung droht.

Vermutlich hat sie den "Pflichtverteidiger" dazu bevollmächtigt, sie im hier drohenden Bußgeldverfahren zu vertreten. dass dieser dann einen Kostenvorschuß verlangt, ist nicht ungewöhnlich und auch nicht rechtswidrig. Das sollte man mittels der vorliegenden Papiere erst mal in Ruhe prüfen, das ginge weil es eine Einzelberatung würde hier eher nicht.

Kurzen Brief an den Anwalt mit der Bitte um Sachstandsmitteilung, ansonsten sollte sich die zuständige Behörde aus den vorliegenden Unterlagen herauslesen lassen.

Grüße
Ronny Winken
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kata
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Aha! Großartig! Wirklich ganz herzlichen Dank! Das werden wir gleich in Angriff nehmen! Alle sind hier sehr erleichtert!

Letzte Frage: gelten emails wie brieflicher Verkehr?

Liebe Grüße, kata
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Letzte Frage: gelten emails wie brieflicher Verkehr?


eigentlich nein, weil sie nicht der in Deutschland notwendigen Schriftform entsprechen (Schriftform bedürfte einer qualifizierten elektronischen Signatur) .

Wenn man etwas schriftlich erklären will, bspw. Kündigung oder ähnliche Erklärungen bei denen Schriftform vorgeschrieben ist, genügen sie keinesfalls.

Siehe auch hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=165775

Grüße
Ronny Winken
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