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Von Malvorlage abmalen und dann verkaufen?

 
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 12:08    Titel: Von Malvorlage abmalen und dann verkaufen? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben! Sehr glücklich

Ich bin neu hier im Forum und habe interessiert gelesen, aber leider nicht genau das gefunden, was ich eigentlich suche. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Also, wenn man von einer frei verfügbaren Malvorlage oder aus einem Malbuch eine berühmte Comicfigur abmalt, und nach seinen eigenen Vorstellungen anmalt z.B. auf Keilrahmen mit Acrylfarbe, darf man das Bild dann als Gewerbetreibener verkaufen, wenn man darauf hinweist, das dies kein Original ist, sondern man das selber gemalt hat? Und darf man das Bild dann signieren?
Gibt es eine Möglichkeit, wie man sowas verkaufen darf?

Frage dies, weil ich viele Gewerbetreibene Künstler gesehen habe, die dies so machen, mit vielen Unterschiedlichen berühmten Comics.

Bitte um Hilfe, weil ich wirklich so meine Schwierigkeiten habe dies herauszufinden. Verlegen

Vielen Lieben Dank an Euch, schonmal im voraus! Smilie

Grüsse
succre
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf die eigene Künstlerische Leistung drauf an. Wenn es quasi nur abgepaust ist, sozusagen nur eine Handwerkliche Reproduktion, dann wird es nicht erlaubt sein.
Zudem sind Comicfiguren als solche in ihrer gesamten Erscheinung meist geschützt.
_________________
Geist ist Geil!
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

Also ob es abgepaust ist, kann ich nicht sagen, aber die Bilder sehen aus wie die Originalen Comicfiguren.

Was ist mit der "eigenen künstlerischen Leistung" gemeint? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich weiß nicht genau wie das gemeint ist. Verlegen
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die eigene Künstlerische Leistung ist immer sehr schwierig in Worte zu fassen. Im Zweifelsfalle muss der Richter entscheiden, wie hoch sie letztendlich ist.

Aber als Daumenregel kann man sagen: Je näher die Reproduktion dem Original ist, desto niedriger ist die individuelle künstlerische Leistung (Schöpfungshöhe).
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, also dürfen die Künstler diese Bilder garnicht verkaufen?

Verstehe ich nicht, die müßten das ja dann eigentlich wissen. Zumal dies ja auch noch gewerblich geschieht.
Und die nehmen auch noch richtig Geld dafür! In einem Internet Auktionshaus.

Wie ist das mit Comics von jemandem der schon lange tot ist, wo aber noch die Company weiterhin Comics vertreibt? Ich frage wegen einem bestimmten, wo ich aber den Namen nicht nennen darf. Z.B. Walter D.?

Und wie ist es eigentlich umgekehrt,wie kann ich meine eigenen,selbst ausgedachten und gemalten (welche ich auch vertreiben möchte) Comicfiguren schützen?

Grüsse
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal müsste der Urheber schon über 75 Jahre tot sein. Ich vermute mal, daß dies nicht zutrifft. Und warum die das trotzdem machen? Weil sie die Rechtslage nicht kennen, oder weil sie sie nicht kümmert. Wo kein Kläger, da kein Richter und kein Henker..
_________________
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Na,dann weiß ich wenigstens Beschid und mache hier keinen Fehler Sehr glücklich

Aber meine Frage wäre noch:
Und wie ist es umgekehrt,wie kann ich meine eigenen,selbst ausgedachten und gemalten (welche ich auch vertreiben möchte) Comicfiguren schützen?

Grüße
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
erstmal müsste der Urheber schon über 75 Jahre tot sein.

70 Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie schütze ich meine eigenen Bilder und Comics? Kann mir da denn Keiner weiterhelfen?
Vorallem wenn ich diese verkaufe und die Bilder ins Internet stelle? Gibt es da Möglichkeiten?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß sich darum nicht kümmern. Das Urheberrecht schützt Kunstwerke automatisch.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

FROHES NEUES JAHR!!! Sehr glücklich

Hoffe Ihr habt alle schön reingefeiert!

Wie kann ich denn dann später im Fall der Fälle beweisen, das die Bilder/Comics von mir sind?

Liebe Grüse
succre
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Durch Zeugenaussagen, Vorlage des Originals, durch eine Signatur die auf dem Original aufgebracht ist, möglicherweise Photoaufnahmen des Werkes während des Entstehungsprozesses..
Seien sie Kreativ Winken
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succre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

OK!
Vielen Dank für die Hilfe!!
Dann werde ich mal fleißig signieren mit Datum etc!
Sehr glücklich

Liebe Grüße
succre
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