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Verfasst am: 27.03.05, 21:36 Titel: "Gutachterregelung" des SGB auch für Beamte gültig
Hallo,
habe gelesen, dass bei der Erstellung eines Gutachtens zu den Folgen eines Arbeitsunfalles die BGen nach §200 SGB VII mindestens 3 Gutachter zur Auswahl vorschlagen müssen, wobei diese von dem Unfallopfer aber nicht akzeptiert werden müssen, sondern der Verletzte auch eigene Gutachter vorschlagen kann.
Weiß jemand ob diese Regelung analog auch für Dienstunfälle bei Beamten gilt?
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