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ich habe folgendes Problem mit meiner Einliegerwohnung:
Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (3-Wohnung + meine Wohnung). Die Wohnung ist von der Stadt als Wohnraum ausgewiesen. Jedoch steht im Notarvertag "nicht zu Wohnzwecken geeignet". Zwei der Eigentümer sind gegen die Bewohnung und Vermietung der Wohnfläche. Ich selbst Wohne in einem anderen Haus.
Vor ca. 10 Jahren war es noch Wohnraum und auch in der Teilungserklärung stand dies. Dann wurden die Kellerräume neu Nummeriert (neue Eigentümer haben Keller getauscht und deshalb wurde eine Neunummerierung durchgeführt) und seit dieser Neunummerierung steht im Nachtrag vom Notar: "nicht zu Wohnzwecken geeignet".
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 30.12.08, 15:45 Titel:
Was der Notar glaubt, wozu das geeignet ist, kann einem doch völlig wurscht sein. Gibt es denn eine Vereinbarung die es dem Eigentümer verbietet, die Räume zu vermieten, b.z.w. die eine bestimmte Nutzung vorschreibt? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Die Vereinbarung ist die Teilungserklärung. Und dort steht eben, dass es "nicht zu Wohnzwecken geeignet ist". Die anderen Eigentümer bestehen auf dieser Formulierung und verbieten uns, die Wohnung zu vermieten. Dennoch müssen wir alle Nebenkosten und Unterhaltskosten (Versicherungen, Instandhaltung etc.) mittragen, obwohl wir die Räume nicht vermieten dürfen.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 30.12.08, 19:05 Titel:
Hier könnte bei der Teilungserklärung die Angaben aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung übernommen worden sein. Das sollte geprüft werden.
Vielfach werden im Keller auch Räume zu Wohnzwecken genutzt, obwohl die entsprechende Bauordnung (Landesrecht) dies nicht zuläßt. Auch das sollte geprüft werden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Hier könnte bei der Teilungserklärung die Angaben aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung übernommen worden sein. Das sollte geprüft werden.
werde ich morgen mal prüfen. Dank
Zitat:
Vielfach werden im Keller auch Räume zu Wohnzwecken genutzt, obwohl die entsprechende Bauordnung (Landesrecht) dies nicht zuläßt. Auch das sollte geprüft werden.
Die Bauordnung und Genehmigung liegt vor. Kellerräume dürfen als Wohnzwecke genutz werden.
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