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Einliegerwohnung

 
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SirBuddah
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 14:45    Titel: Einliegerwohnung Antworten mit Zitat

Liebe Community,

ich habe folgendes Problem mit meiner Einliegerwohnung:

Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (3-Wohnung + meine Wohnung). Die Wohnung ist von der Stadt als Wohnraum ausgewiesen. Jedoch steht im Notarvertag "nicht zu Wohnzwecken geeignet". Zwei der Eigentümer sind gegen die Bewohnung und Vermietung der Wohnfläche. Ich selbst Wohne in einem anderen Haus.

Kann ich aus dieser Misäre irgendwie rauskommen?

Gruß und vielen Dank!
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie/als was ist denn das Ganze in der Teilungserklärung beschrieben.
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SirBuddah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vor ca. 10 Jahren war es noch Wohnraum und auch in der Teilungserklärung stand dies. Dann wurden die Kellerräume neu Nummeriert (neue Eigentümer haben Keller getauscht und deshalb wurde eine Neunummerierung durchgeführt) und seit dieser Neunummerierung steht im Nachtrag vom Notar: "nicht zu Wohnzwecken geeignet".
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was der Notar glaubt, wozu das geeignet ist, kann einem doch völlig wurscht sein. Gibt es denn eine Vereinbarung die es dem Eigentümer verbietet, die Räume zu vermieten, b.z.w. die eine bestimmte Nutzung vorschreibt?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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SirBuddah
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vereinbarung ist die Teilungserklärung. Und dort steht eben, dass es "nicht zu Wohnzwecken geeignet ist". Die anderen Eigentümer bestehen auf dieser Formulierung und verbieten uns, die Wohnung zu vermieten. Dennoch müssen wir alle Nebenkosten und Unterhaltskosten (Versicherungen, Instandhaltung etc.) mittragen, obwohl wir die Räume nicht vermieten dürfen.
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hier könnte bei der Teilungserklärung die Angaben aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung übernommen worden sein. Das sollte geprüft werden.

Vielfach werden im Keller auch Räume zu Wohnzwecken genutzt, obwohl die entsprechende Bauordnung (Landesrecht) dies nicht zuläßt. Auch das sollte geprüft werden.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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SirBuddah
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Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hier könnte bei der Teilungserklärung die Angaben aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung übernommen worden sein. Das sollte geprüft werden.


werde ich morgen mal prüfen. Dank

Zitat:
Vielfach werden im Keller auch Räume zu Wohnzwecken genutzt, obwohl die entsprechende Bauordnung (Landesrecht) dies nicht zuläßt. Auch das sollte geprüft werden.


Die Bauordnung und Genehmigung liegt vor. Kellerräume dürfen als Wohnzwecke genutz werden.
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