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Bank erhöht Einlagensicherung- Sonderkündigungsgrund?

 
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 18:34    Titel: Bank erhöht Einlagensicherung- Sonderkündigungsgrund? Antworten mit Zitat

Wenn eine Bank ( mit HAuptsitz in Lettland) die Einlagensicherung zB. von 20 000 Euro auf 50 000 erhöht, stellt dies dann eine Vertragsänderung dar?

Ist sowas nicht ein Sonderkündigungsgrund oder normaler Kündigungsgrund?

Der Nachteil der sich daraus ergibt ist, dass ja der Einlagensicherungsfond erst ab der Entschädigungssumme zahlt. Sprich in dem Fall erst ab 50 000 Euro. hätte man also 55 000 auf der Bank. So würde Lettland bis zu 50 000 Euro für die Entschädigung aufkommen.
Erst ab einer Summe von 50 000,01 greift dann der deutsche ESF. Also hier dann 5 000 Euro.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Lettland (Kreditaufnahme vom IWF 7,5 Mrd.) musste sogar schon eine Bank verstaatlicht werden. Angenommen diese Bank hätte Filialien in Deutschland bei welchen man sein Konto eröffnen kann, so unterliegt diese doch dem deutschen Recht, oder? Schließlich muß sie ja auch von einer deutschen Behörde zugelassen werden.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal ist in den AGB der Bank vereinbart, dass die Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Es werden keine Haftungshöchstsummen oder ähnliches fest vereinbart. Diese können (gemäß den Regeln des Statutes des Einlagensicherungsfonds) schwanken (und machen das auch).

http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/102008/0810_Statut_einlagensicherung_dt.pdf

Eine Veränderung der Werte, auf die das Statut Bezug nimmt, ist keine Vertragsänderung. Das ist gerade der Zweck der Regelung, dass keine absoluten Beträge genannt werden, sondern dass auf Bezugsgrößen Bezug genommen wird.

Keine Vertragsänderung --> kein Sonderkündigungsrecht

Hier kommen noch 2 weitere Sachverhalte hinzu: Zum einen würde ich Ziffer 4 der "Zusatzregelung für die Mitwirkung von Zweigniederlassungen ausländischer Banken aus EWR Staaten an der Einlagensicherung" so interpretieren, dass der Schutz zwar subsidiär gewährt wird, die Formulierung "wenn und soweit die Guthaben durch die Heimatlandeinlagensicherung nicht geschützt werden." sich aber auf den tatsächlichen Schutz bezieht. D.h. wenn der lettische Fonds nicht zahlt, würde ich gute Chancen sehen, dass der deutsche Fonds auch diesen Teil absichert (zumindest auf der Bankenseite ist das klar so: Die Beiträge der Auslandsbanken unterliegen keinem Rabatt für die Teile der Einlagen, die zusätzlich durch den ausländischen Fonds abgesichert werden).

Zum anderen ist die Erhöhung auf 50.000 € eine Umsetzung rechtlicher Vorgaben.
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mir geht es darum, dass die Bank doch nicht einfach in Krisenzeiten die Heimatsländliche (LETTLAND) Entschädigungssumme hochsetzen darf!
Ich meine, wenn man als Kunde bei Vertragsabschluß davon ausgegengen ist (durch den Vertrag), dass einem Lettland im Falle eines Falles "nur" 20 000 Euro zahlen muss und im Anschluß daran der deutsche ESF greift ( bei Vertragsabschluss 1 500 000 Euro je Kunde--> darf von mir aus schwanken wie er will, nur nicht mehr als 95% abwärts:)...
So. Nun heißt es aber, dass Lettland für ca. 50 000 Euro einsteht und danach erst der ESf greifen würde ( und das dann noch in Latts bei 15% Inflationsrate--> beim Wechseln in Euro fallen somit auch noch höhere Verluste an). Somit ändert sich doch alles.
Die Bank stand schon kurz vor der PLeite und musste verstaatlicht werden.
Die Wahrscheinlichkeit das auch Lettland einen wirtschaftlichen Ruin erleidet (und somit auch die Bank) ist mir zu hoch um so eine Erhöhung ohne Weiteres zu akzeptieren.
Das kann doch nicht einfach so an den Kunden weiter gegeben werden.
Oder tatsächlich doch?
Und ob der ESF den Teil Lettlands mitträgt wage ich ganz stark zu bezweifeln. Zufälliger Weise ist der ESf nämlich nach der Entschädigung der
Lehmanbrotherpleiteopfern--> ( langes Wort) verbraucht! und ob die da dann noch so großzügig bleiben??
http://www.finanzen.net/nachricht/Eurams_Exklusiv_Sicherungseinlage_aller_deutscher_Banken_betraegt_laut_Steinbrueck_4_6_Milliarden_Euro_680587

Hatte mehr das Gefühl, dass Ihre Antwort auf die deutsche Entschädigung bezogen war. Mir geht es jedoch um die Änderung der Heimatländlichen Entschädigungssumme. Dass danach der deutsche ESf greift ist mir durchaus klar.
Auch wenn es sich hierbei um eine staatliche Vorgabe handelte.
Das interessiert mich als Kunden rel. wenig. Unterschrieben habe ich ja für die besagten 20 000 Euro durch Lettland ( in Latts) und im Anschluß durch den ESF, alles natürlich im Falle von Insolvenz der Bank ( oder jetzt: des Staates).
MfG und vielen Dank für die Antwort

Janus
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

janus187 hat folgendes geschrieben::
mir geht es darum, dass die Bank doch nicht einfach in Krisenzeiten die Heimatsländliche (LETTLAND) Entschädigungssumme hochsetzen darf!


lettisches Recht ist nicht wirklich mein Spezialgebiet....

Aber die Einlagensicherung basiert auf den Mindestanforderungen die die EU in der "Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger " festgelegt hat. In dieser Richtlinie sind die 20.000 € festgelegt. Höhere Werte sind zulässig. Derzeit wird die Richtlinie überarbeitet, um 50.000 € Europaweit festzlegen. Lettland scheint das schon umgesetzt zu haben.
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janus187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

danke trotzdem, dass Sie sich mit meiner Frage beschäftigit haben.

Nochmal kurz:

Egal, ob die EU Richtlinien vorgibt oder nicht--> Wenn ich für 20 000 Euro heimatsländliche Entsch. unterschrieben habe, dann aber die Summe hochgesetzt wird 50 t Eu.)
so ist dies KEINE VERTRAGSÄNDERUNG??
( Das hat dann jetzt aber nichts mehr mit lettischem Recht zu tun Winken )

MfG
Janus

( Wenn die EU nun vorschreibt, dass die heimatländliche Entschädigung je Kunde (jetzt mal ganz stark, zur Veranschaulichung, übertrieben) 1,5 Mil. betragen soll?
dann wäre ja auch kein ESF mehr nötig. Besser gesagt man hätte damit die Kunden geworben, dass der deutsche Staat die Einlagen bis zu 1,5 Mil. absichert, nachdem Lettland 20t Eu. gezahlt hätte--->>> nun fällt das jedoch weg, weil Lettland gleich bis 1,5Mil. bezahlen müsste. ABER meiner Meinung nach ÜBERHAUPTNICHT IN DER LAGE DAZU WÄRE. Verstehen Sie worum es mir geht? Die EU sei jetzt mal aussen vor. Es geht um die Änderung der Summe und ob man das als Kunde akzeptieren muss? In den AGB der bank habe ich nichts dazu gefunden, genauso wenig in den Sonderbedingungen.)
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