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Auftrag von Verwalter an Geschäftspartner

 
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mtriebler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 13:02    Titel: Auftrag von Verwalter an Geschäftspartner Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Meine Hausverwaltung ist eine GmbH mit 2 Gesellschaftern,

Im selben Haus hat eine weitere GmbH mit einem Gesellschafter ihre Residenz. Gemeinsam sind die drei Gesellschafter einer GbR, habe ich kürzlich festgestellt.

Darf meine Verwaltung die Hausreinigung an die GmbH dieses Partners vergeben, ohne daß die Eigentümer über die gemeinsame Gesellschaft informiert werden bzw. vorher dem Auftrag zugestimmt haben??

Ich bitte um Auskunft.

MfG mtriebler
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 22:02    Titel: Was ist ... Antworten mit Zitat

Salut

...denn an ...

mtriebler hat folgendes geschrieben::

Darf meine Verwaltung die Hausreinigung an die GmbH dieses Partners vergeben, ohne daß die Eigentümer über die gemeinsame Gesellschaft informiert werden bzw. vorher dem Auftrag zugestimmt haben??


...dieser Antwort ...
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164296
... (zweiter Satz) noch nicht Auskunft genug? Wenn eine Beschlußfassung der Eigner den Verwalter in Details der Umsetzung der Hausordnung - und um eine solche handelt es sich hier - nicht weiter einengt, macht er das eben. Wenn die Eigner beschließen, daß der Verwalter Angebote einholt, über die Beschluß erfolgen soll, dann sieht das so aus, daß man ihn bei Vorlage der Abrechnung (beispielsweise in der nächsten Jahresversammlung) nach der Beschlußgrundlage dafür fragt und wenn es die nicht gibt, ist man auch nicht verpflichtet, die Abrechnung zu beschließen. Also schaut man sich den Verwaltervertrag an: Was haben Sie sich mit der Bestellung zum Verwalter alles noch mit eingekauft? Das können wir für Sie nicht, aber Sie können uns dann darüber unterrichten, bevor Sie dieselbe Frage noch ein paar mal posten.

Ein Punkt wäre ggf. §25(5)erster Halbsatz WEG. Allerdings eben nur bei Beschlußfassung. Die Reinigungsfirma-Alleingesellschafterin könnte dabei unzulässigerweise Stimmrecht ausgeübt haben.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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