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Fahrverbot wegen unzumutbar anfechtbar?

 
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zeit
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 18:44    Titel: Fahrverbot wegen unzumutbar anfechtbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

Einführung:
Wir haben eine allein erziehende Mutter, stark untergewichtig mit einem Kind im Alter von 9 Jahren, die in der absoluten Pampa wohnt.
Busse fahren nur an Schulzeiten und auch dann nur sehr spärlich. Zudem in einem ziemlich Einkaufsunfreundlichen Rythmus, so dass entweder 3 satte Stunden im Geschäfte-raren Dorf abgesessen, oder innerhalb von einer Stunde im Eiltempo alle nötigen Einkäufe zusammen gezerrt werden müssen.
Damit man pünktlich wieder im Heimatbus sitzen kann.
Dieser fährt zurück nur bis 13:45.
Wir erinnern uns: unsere Mutti ist untergewichtig, kann daher u.a. keine schweren Lasten tragen, müßte also mehrmals die Woche kleinere Einkaufsfahrten unternehmen.

Fahrverbotsursache:
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h auf ca 100 Metern zwischen jeweils 50 km/h (keine Spielzone, keine enge Straße, nur eine ordinäre Kurve auf einer ganz normalen Straße) - überschritten um genau 31 km/h (genauer, Mutti fuhr 61 km/h wo 30 km/h erlaubt waren)
Fahrverbot 1 Monat

Frage:
Wenn Mutti also in der Pampa wohnt und ohne Auto im Grunde vollkommen aufgeschmissen ist. Einkäufe sich nur beschwerlich tätigen lassen und in einem Notfall gar nichts mehr geht. Mutti zudem durch ihr Untergewicht körperlich stark beeinträchtig ist - kann man in dem Fall dann eine Fahrverbot wegen Unzumutbarkeit anfechten?
Oder
Wie hoch wäre eine Geldbuße, die man ggf.statt des Fahrverbots zahlen müßte/könnte -. wo kann man sowas nachlesen?

Für alle Antworten, Gesetzestexte, Links im Voraus vielen herzlichen Dank.

LG die Zeit
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 18:57    Titel: Fahrverbot (FV) hin oder her Antworten mit Zitat

Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich dürften die Aussichten gar nicht so schlecht stehen, sich gegen das FV zur Wehr zu setzen. Dann muss aber der Bußgeldbescheid fristgerecht mit dem Einspruch angefochten werden. Helfen weder Bußgeldbehörde noch StA dem Einspruch ab, geht die Sache vor dem Amtsrichter. Dort sollte Mutti ihre Situation in allen Einzelheiten spätestens darlegen. Sie kann natürlich auch versuchen, schon der Bußgeldstelle das Problem mit dem FV zu erklären.

Allgemeingültige Regeln können kaum aufgestellt werden, wie weit der Amtsrichter oder die Bußgeldbehörde das Bußgeld unter Wegfall des FV anheben wird. Mutti sollte sich auf jeden Fall auf eine Verdoppelung des Bußgeldes einstellen, wenn das reicht. Ist Mutti gut bei Kasse und ist die Geschwindigkeitsübertretung in einer Region passiert, die ungern von einem FV absieht, so wird´s sicherlich teurer. Es gibt dafür keine allgemeinen Tarife.
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MrMurphy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Ausgangskonstellation sehe ich die Chancen für ein Absehen vom Fahrverbot als sehr unwahrscheinlich an. Bei den Gründen geht es um Bequemlichkeit, die kein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen. Ansonsten würden bei Anerkennung solcher Argumente fast gar keine Fahrverbote mehr verhängt werden können.

Es gibt viele Leute in ähnlicher Situation wie die Mutter, die ihr Leben lang ohne Auto auskommen, aus welchen Gründen auch immer.

Die Fahrten können z. B. auch mit einem Taxi erledigt werden. Zur Bezahlung der Fahrten ist der Mutter zuzumuten, nötigenfalls einen Kredit aufzunehmen. Der Taxifahrer wird auch beim Ein- bzw. Ausladen helfen.

Außerdem hat die Mutter 4 Wochen Zeit das Fahrverbot anzutreten, kann also ausreichend ausreichend Vorsorge schaffen, um benötigte Ware soweit möglich entweder vorher oder nachher einzukaufen.

Tempo 30-Bereiche werden auch nicht ausgewürfelt. Wenn die Mutter ihr Fehlverhalten noch nachträglich schönreden will deutet das für die Behörden eher darauf hin, das sie sich auch zukünftig nicht an die Verkehrsregeln halten will und sie nach ihrem Gusto frei auslegen wird, also auch kein gutes Argument.

Und zu guter letzt kommt es überhaupt nicht gut, das sie ja auch schneller als die davor und danach zulässige Höchtgeschwindigkeit gefahren ist was auch dafür spricht, das sie es mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau nimmt und eine Strafe deshalb sein muß. Mit Abzug der Toleranz und der Tachovoreilung hat ihr Tacho ja in einem 50er-Bereich 70 angezeigt.

Und Strafen beinhalten nun mal Unbequemlichkeiten, Zeitverluste und höhere Kosten. Wenn ein Verkehrssünder die nicht spürt ist es ja auch keine Strafe mehr.

Gruss

MrMurphy
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

MrMurphy hat folgendes geschrieben::
Außerdem hat die Mutter 4 Wochen Zeit das Fahrverbot anzutreten
Du meinst sicher vier Monate Winken
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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MrMurphy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Du meinst sicher vier Monate


Ja.

Gruss

MrMurphy
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