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Verfasst am: 17.12.08, 16:09 Titel: Ansprüche nach verdorbenem Magen
Szenario:
40 Leute (Erwachsene+Kinder) gehen zu einem Frühstücksbrunch-Buffett.
12-36 Stunden danach haben über 50% davon Magen-Darm-Probleme,
(spezifische Speisen kann man nicht benennen/ausschliessen)
mindestens 10% Arztbesuche mit Krankschreibungen/Arbeitsausfällen
unterschieldicher Länge, auch Kinder betroffen.
Man vermutet: Bei der Zubereitung im Lokal wurde "unhygienisch" gearbeitet.
("verständlicherweise" wurden keine "Proben" mitgenommen)
- Was kann/sollte da wie am geschicktesten getan werden?
(das Lokal arbietet wohl in der Vergangenheit zufriedenstellend
und würde auch gerne mal wieder aufgesucht werden)
- Bestehen Schmerzensgeld-Ansprüche? (Erstattungen?)
(Frühstückspreis /-anteil ?, Pauschale /Person/gesamt ?)
- Wie sollte gegenüber dem Lokalbetreiber vorgegangen werden?
("Drohungen" mit Gesundheitsamt erscheinen 'heftig',
v.a. was brächten sie dem eEinzelnen jetzt?)
Verfasst am: 01.01.09, 16:00 Titel: Ansprüche nach verdorbenem Essen
Die Geschädigten sollten sich zusammenschließen und gemeinsam an den Gastronomen herantreten. Wenn von 40 Leuten über die Hälfte unmittelbar nach dem Essen über gesundheitliche Probleme klagen, dürfte es mit der Beweislage wohl relativ gut aussehen.
In Betracht kommen in der Tat Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten, die in jedem Einzelfall natürlich unterschiedlich ausfallen werden, weil jeder Geschädigte seine eigene "Geschichte" hat. Bei allen Geschädigten würde ich grundsätzlich prüfen, ob nicht ein Anspruch auf Rückzahlung des Preises für den Brunch mit Ausnahme der Getränke, die wohl ok waren, besteht.
Wahrscheinlich wird der Gastronom eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Unter Umständen ist es sinnvoll, direkt mit dieser zu korrespondieren. Mit dem Gesundheitsamt/Gewerbeaufsichtsamt zu drohen, halte ich nicht für sinnvoll, insbesondere dann, wenn man das Lokal vielleicht in Zukunft nochmal aufsuchen möchte. Dem Einzelnen dürfte es für seine zivilrechtliche Anspruchssituation gegenüber dem Gastronomen m. E. grundsätzlich auch nichts helfen.
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