Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ansprüche nach verdorbenem Magen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ansprüche nach verdorbenem Magen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
muc_o
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:09    Titel: Ansprüche nach verdorbenem Magen Antworten mit Zitat

Szenario:
40 Leute (Erwachsene+Kinder) gehen zu einem Frühstücksbrunch-Buffett.
12-36 Stunden danach haben über 50% davon Magen-Darm-Probleme,
(spezifische Speisen kann man nicht benennen/ausschliessen)
mindestens 10% Arztbesuche mit Krankschreibungen/Arbeitsausfällen
unterschieldicher Länge, auch Kinder betroffen.
Man vermutet: Bei der Zubereitung im Lokal wurde "unhygienisch" gearbeitet.
("verständlicherweise" wurden keine "Proben" mitgenommen)

- Was kann/sollte da wie am geschicktesten getan werden?
   (das Lokal arbietet wohl in der Vergangenheit zufriedenstellend
   und würde auch gerne mal wieder aufgesucht werden)
- Bestehen Schmerzensgeld-Ansprüche? (Erstattungen?)
   (Frühstückspreis /-anteil ?, Pauschale /Person/gesamt ?)
- Wie sollte gegenüber dem Lokalbetreiber vorgegangen werden?
   ("Drohungen" mit Gesundheitsamt erscheinen 'heftig',
   v.a. was brächten sie dem eEinzelnen jetzt?)

Vielen Dank für die Diskussion!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:00    Titel: Ansprüche nach verdorbenem Essen Antworten mit Zitat

Die Geschädigten sollten sich zusammenschließen und gemeinsam an den Gastronomen herantreten. Wenn von 40 Leuten über die Hälfte unmittelbar nach dem Essen über gesundheitliche Probleme klagen, dürfte es mit der Beweislage wohl relativ gut aussehen.

In Betracht kommen in der Tat Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten, die in jedem Einzelfall natürlich unterschiedlich ausfallen werden, weil jeder Geschädigte seine eigene "Geschichte" hat. Bei allen Geschädigten würde ich grundsätzlich prüfen, ob nicht ein Anspruch auf Rückzahlung des Preises für den Brunch mit Ausnahme der Getränke, die wohl ok waren, besteht.

Wahrscheinlich wird der Gastronom eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Unter Umständen ist es sinnvoll, direkt mit dieser zu korrespondieren. Mit dem Gesundheitsamt/Gewerbeaufsichtsamt zu drohen, halte ich nicht für sinnvoll, insbesondere dann, wenn man das Lokal vielleicht in Zukunft nochmal aufsuchen möchte. Dem Einzelnen dürfte es für seine zivilrechtliche Anspruchssituation gegenüber dem Gastronomen m. E. grundsätzlich auch nichts helfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.