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Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 28.12.08, 19:49 Titel: Vereinsmitgliedschaft über das 18. Lebensjahr hinaus
Hallo,
für ein 6-jähriges Kind wird eine Mitgliedschaft im Sportverein von den Eltern abgeschlossen.
Endet die Mitgliedschaft automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes oder bedarf es einer Kündigung des nun Erwachsenen, wäre ggf. eine Kündigungsfrist einzuhalten?
als meine Kinder 18 wurden, hat der Verein sie persönlich angeschrieben und wegen Fortführung der Mitgliedschaft gefragt.
das ist freundlich und nett von dem Verein und bringt ihm selbst auch Klarheit - notwendig ist das allerdings nicht.
Denn (aus dem BGB):
Zitat:
§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.
Das bedeutet für den vorliegenden Beispielfall:
Die Erklärung, mit der der Vertreter des 6-jährigen dessen Vereinseintritt vorgenommen hat, wirkt so, als habe der 6-jährige den Eintritt selbst vorgenommen. Dementsprechend bleibt er, sofern er nicht vorher aus dem Verein ausscheidet, auch über den 18. Geburtstag hinaus Vereinsmitglied. Will er austreten, muss er seinen Austritt erklären, ggf. unter Einhaltung einer durch die Satzung bestimmten Kündigungsfrist.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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